Juristische Fachliteratur liegt auf einem Tisch
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Gericht

Versuchter Mord an Mutter: 13 Jahre Haft

Wegen versuchten Mordes an seiner Mutter ist am Mittwoch ein 26-Jähriger nicht rechtskräftig zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Juli seine Mutter mit Messern angegriffen und heftig gewürgt.

Am 25. Juli eskalierte ein Streit zwischen dem 26-Jährigen und seiner Mutter in Innsbruck. Der Mann habe sie mit zwei Messer verfolgt, gab die verletzte Frau damals an. Sie habe sich zunächst im Schlafzimmer ihrer Wohnung in Innsbruck-Pradl in Sicherheit bringen konnte, als dann jedoch die Klinke der Tür abbrach, sei es zum Würgevorgang im Zimmer gekommen.

Nach der Tat war der Verdächtige aus der Wohnung der Mutter geflüchtet und etwa zwei Stunden später in seiner eigenen Wohnung in der Altstadt verhaftet worden – mehr dazu in 26-Jähriger nach Mordversuch geständig.

Zurechnungsfähigkeit unter Persönlichkeitsstörung

Vor dem Geschworenengericht schilderte der 26-jährige Angeklagte, dass er damals in schlechter Verfassung gewesen sei. Die Gerichtspsychiaterin attestierte dem Angeklagten in ihrem Gutachten Zurechnungsfähigkeit unter Persönlichkeitsstörung.

Das Urteil der Geschworenen war einhellig. Es war demnach versuchter Mord, das Gericht verhängte 13 Jahre Freiheitsstrafe gegen den 26-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.