Die erste Lieferung von Sputnik V
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Tourismus

Touristiker wollen neue Regeln für ‚Sputnik‘

Eine Änderung bei den Regeln für „Sputnik“-Geimpfte fordern jetzt Tiroler Touristiker. Gäste und Mitarbeiter aus osteuropäischen Ländern, die mit „Sputnik“ geimpft wurden, gelten in Österreich als ungeimpft, sie müssen PCR- oder Antikörpertests vorweisen.

20 Prozent der Gäste im Ötztal kommen aus zentral- und osteuropäischen Ländern. Viele von ihnen seien mit dem russischen Corona-Impfstoff Sputnik geimpft, sagte Oliver Schwarz, Direktor des Tourismusverbandes Ötztal. In Österreich wird der Impfstoff nicht anerkannt. Bevor es auf die Piste oder ins Restaurant geht, müssten die betroffenen Gäste also jedesmal einen Test machen.

Für Schwarz ist das aber schwierig umsetzbar: Diese Gäste seien ja geimpft, sie würden sich wohl nur schwerlich zu einem Arzt gehen und eine Blutabnahme für einen Antikörper-Test machen, glaubt Schwarz. Seit Monaten werde von Seiten des Tourismus auf diese Thematik hingewiesen – bisher ohne Erfolg, beklagte Schwarz.

Oliver Schwarz, Direktor TVB Ötztal
ORF
Oliver Schwarz, Direktor des Tourismusverbandes Ötztal, sieht Handlungsbedarf

Problem bei 3-G am Arbeitsplatz

Nicht nur Gäste die mit „Sputnik“ geimpft sind, bereiten den Touristikern Sorge. Auch für zahlreiche Mitarbeiter aus osteuropäischen Ländern könnte es aufwendig werden, wenn die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz beschlossen wird. Mario Gerber, Obmann der Touristiker in der Wirtschaftskammer, sagte dazu, ein Antikörper-Nachweis der mit Sputnik geimpften Mitarbeiter müsse anerkannt werden. Er forderte außerdem, dass bei einer Auffrischungsimpfung in Österreich der komplette Impfschutz anerkannt wird.

Neue Regelungen müsse es jetzt rasch geben, betonte Oliver Schwarz, Direktor des Tourismusverbandes Ötztal. Seit Monaten würde man auf die Problematik hinweisen. Vom Gesundheitsministerium habe man bis heute nichts gehört. Seit 10. September werde im Ötztal Ski gefahren, jetzt dränge die Zeit. Schwarz hofft, dass der „Sputnik“-Impfstoff rasch anerkannt wird. Auf Nachfrage wird vom Gesundheitsministerium weiter auf die Möglichkeit von PCR- und Antikörpertests verwiesen. Die Antikörpertests seien 90 Tage gültig, heißt es aus dem Ministerium.