Das Gemeindebediensteten-Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter in Vollzeit für ungeplante Dienste an Wochenenden einen 100-prozentigen Zuschlag bekommen. Teilzeitkräfte erhalten jedoch nur ein Viertel davon – also 25 Prozent Zuschlag.
AK fordert Angleichung bei Zuschlag
Das mache es für den Dienstgeber deutlich günstiger, Teilzeitbeschäftige bei plötzlichen Ausfällen heranzuziehen, kritisierte die AK und verlangte von Land und Gemeinden eine sofortige Angleichung beim Zuschlag. Von Seiten des Landes heißt es, dass nach Vorliegen des Urteils umgehend eine interne Prüfung veranlasst wurde. Diese werde derzeit durchgeführt.