Pfleger schiebt alte Frau im Rollstuhl
ORF.at/Zita Klimek
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Soziales

Gleicher Zuschlag für alle am Wochenende

Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Wochenend- und Feiertagszuschlägen nicht gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt werden. Zu diesem Urteil kam der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) Tirol. Das Land veranlasste eine Prüfung.

Das Gemeindebediensteten-Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter in Vollzeit für ungeplante Dienste an Wochenenden einen 100-prozentigen Zuschlag bekommen. Teilzeitkräfte erhalten jedoch nur ein Viertel davon – also 25 Prozent Zuschlag.

AK fordert Angleichung bei Zuschlag

Das mache es für den Dienstgeber deutlich günstiger, Teilzeitbeschäftige bei plötzlichen Ausfällen heranzuziehen, kritisierte die AK und verlangte von Land und Gemeinden eine sofortige Angleichung beim Zuschlag. Von Seiten des Landes heißt es, dass nach Vorliegen des Urteils umgehend eine interne Prüfung veranlasst wurde. Diese werde derzeit durchgeführt.