Landesgericht Innsbruck
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Gericht

Maurer gegen FPÖ Tirol vor Gericht

Am Landesgericht Innsbruck ist am Donnerstag der Zivilprozess um die Klage der Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer, gegen die FPÖ Tirol wegen der Verwendung des von ihr geposteten „Stinkefinger-Fotos“ in erster Instanz geschlossen worden.

Es seien aber noch weitere Rechtsfragen zu klären, unter anderem, ob es sich bei dem Posting um eine Parodie handelt. Der Rechtsvertreter der FPÖ Tirol will den Fall dem EuGH vorlegen. Ein Vergleich stand vorerst nicht im Raum.

Maurer klagte auf Unterlassung

Maurer hatte die Tiroler FPÖ auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt, da „die Veröffentlichungen und Bearbeitungen der Lichtbilder ohne Rücksprache mit der Klägerin oder dem Urheber des Bildes sowie ohne Einholung ihrer Einwilligung erfolgten“. Der Streitwert lag bei 33.900 Euro (Unterlassung) und 1.100 Euro (Schadenersatz). Markus Abwerzger, Tiroler FPÖ-Chef, bezeichnete die Klage in der Vergangenheit als „wehleidig, feig und peinlich“. Er blieb dem Prozess fern. Sein Rechtsvertreter wies die Vorwürfe zurück und darauf hin, dass es sich um „Urheberpersönlichkeitsrechte“ handle und dass die von der FPÖ Tirol vorgenommenen Veränderungen als Parodie zu verstehen seien.

Bild von FPÖ Tirol zwei Mal verwendet

Das „Stinkefinger-Foto“ wurde von der FPÖ Tirol zwei Mal gezeigt. Einerseits hatte die FPÖ Tirol einen Facebook-Beitrag der Bundes-FPÖ vom April 2020 geteilt. Dieser zeigte ein Bild einer älteren Dame und daneben Maurers Stinkefinger-Foto. „Schluss mit der Verhöhnung unserer Pensionisten, Frau Maurer!“ war daneben zu lesen. Andererseits hatte die Landespartei auf ihrer Facebook-Seite am 29. Dezember 2019 das Bild in einem Beitrag gepostet, in dem es um Bildung ging. Dazu wurde geschrieben „Frau Maurer ist doch tatsächlich als Bildungsministerin im Gespräch“.

„Unwahre Geisteshaltung unterstellt“

Daraufhin sei Maurer kritisiert worden und musste sich rechtfertigen, erklärte der Anwalt der grünen Politikerin. Maurer gab an, ihr wurde durch die Postings eine „unwahre und kaltherzige Geisteshaltung“ unterstellt. Das sei ein „wertender Vorwurf“, entgegnete der Anwalt der Tiroler FPÖ. Ihm zufolge handelte es sich um eine „parodistische freie Bearbeitung“, verwies der Rechtsanwalt auf das „Recht zur freien Meinungsäußerung“.

Dies sah der Anwalt der Klägerin naturgemäß anders und verwies auf die Wirkung des Bildes auf den Durchschnittsleser: „Es kann sich nicht um eine Parodie handeln“, fand er. Im Falle des durch die Bundes-FPÖ geteilten Beitrags hat im Februar der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass die FPÖ das Foto nicht mehr verwenden darf. Im Prozess gegen die FPÖ Tirol wurde das Verfahren in erster Instanz geschlossen, der Ball liegt damit vorerst beim Landesgericht Innsbruck. Das Urteil wird schriftlich ergehen.

Maurer hatte das Foto 2017 nach dem Abschied der Grünen nach der damaligen Nationalratswahl aus dem Parlament gepostet. Die Politikerin betonte bereits damals, das mit dem Zusatz „to the haters with love“ online gestellte Foto sei eine Botschaft gegen ihre Hassposter gewesen.