Wolf oder Wölfin
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Tiere

Experten: Problemwölfe derzeit nicht in Tirol

Bei ihrer ersten Sitzung hat die Kommission für große Beutegreifer in Tirol keine Empfehlung für einen Abschuss eines Problemwolfs gegeben. Das liege daran, dass derzeit kein Problemwolf da sei, lautete die Begründung. Bisher wurden tirolweit rund 300 Schafe von großen Beutegreifern gerissen.

Das fünfköpfige Fachkuratorium, das das Verhalten von großen Beutegreifern in Tirol ab sofort laufend beurteilen und Maßnahmen bis hin zur Entnahme empfehlen soll, tagte nun zum ersten Mal. Dabei wurden die heurigen Risse der großen Beutegreifer im Detail analysiert. Nach bisherigem Kenntnisstand wurden im Jahr 2021 bereits 300 Schafe von Wolf und Bär gerissen – zum Vergleich waren es im gesamten Vorjahr weniger als 300 Tiere.

Die Kommission beschäftigte sich in ihrer ersten Sitzung ganz konkret mit einzelnen Wolfsindividuen, die in mehreren Regionen Tirols für zahlreiche Schafsrisse verantwortlich waren. Für derartige Problemwölfe ist – sofern keine anderen Maßnahmen mehr greifen – eine Entnahme vorgesehen.

Wölfe nach Salzburg und Kärnten weitergewandert

„Nach Beurteilung des Fachkuratoriums konnte bei bestimmten Wolfsindividuen nicht mehr festgestellt werden, dass sich diese Problemwölfe noch in den betroffenen Gebieten befinden“, erklärte Klaus Wallnöfer, Vorstand der zuständigen Fachabteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht.

So sei etwa jener Wolf, der unter anderem für Risse im Stanzertal verantwortlich war, zuletzt am 10. Juli in Tirol nachgewiesen worden. "Die beiden Wölfe, die in Osttirol zahlreiche Nutztiere gerissen hatten, wurden zuletzt am 26. Juli nachgewiesen – in der Zwischenzeit sind diese Wölfe in Kärnten und Salzburg nachgewiesen worden“, so Wallnöfer.

DNA-Gutachten bei jüngsten Rissen noch ausständig

Bei den jüngsten Rissen im Ötztal wiederum ist das DNA-Gutachten noch ausständig, was eine Beurteilung derzeit nicht möglich macht. Liegt dieses vor, wird das anonyme Fachkuratorium, wie es genannt wird, wieder zusammentreten und beraten. Im Extremfall kann es dann einen Abschuss empfehlen. Dies geschieht allerdings erst, wenn alle anderen Maßnahmen wie eine Vergrämung ausgeschöpft sind. Die Empfehlung der Kommission ist für die Landesregierung so gut wie bindend. Per Bescheid wird dann gegebenenfalls ein Abschuss verordnet.