Chirurgie außen, Klinik Innsbruck
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Coronavirus

Ohne Impfung kein Studium an Medizin-Uni

Die Innsbrucker Medizin-Universität verlangt von allen Erstsemestrigen eine vollständige Coronavirus-Impfung. Vor allem für Ausbildungen im Rahmen des Innsbrucker Klinikbetriebs will die Uni auf Nummer sicher gehen. Die übrigen Tiroler Hochschulen bleiben dagegen vorerst bei der „3-G-Regel“.

Die Medizin-Uni sieht für die Teilnahme am Lehrbetrieb im klinischen Bereich den Nachweis einer vollständigen Impfung vor. „Wir glauben, dass das für angehende Medizinerinnen und Mediziner, die wir ausbilden, zumutbar ist. Im Spitalsbereich geht die Sicherheit aller Patientinnen und Patienten vor“, so Rektor Wolfgang Fleischhacker.

Aufgrund der strengen CoV-Vorgaben rechnet der Medizin-Rektor damit, dass die Impfrate unter den Studierenden seiner Universität noch erhöht werden kann. Aktuell seien gut 80 Prozent der Studentinnen und Studenten gegen das Coronavirus geimpft. Bis Semesterende könnte die Quote auf über 90 Prozent steigen, glaubt Fleischhacker.

„3-G-Regel“ an den übrigen Tiroler Hochschulen

An der Innsbrucker Hauptuni sieht man dagegen vorerst keinen Grund, die derzeitige „3-G-Regel“ zu verschärfen. Bereits im vergangenen Sommersemester mussten Studierende entweder geimpft, genesen oder getestet sein, um an Präsenzlehrveranstaltungen der Leopold-Franzens-Universität teilzunehmen. Die „3-G-Regel“ gilt allerdings auch für Termine in Unibüros oder in der Universitätsbibliothek.

Ähnlich wird der Studienbetrieb an der Fachhochschule MCI, an der Pädagogischen Hochschule (PHT) oder an der Fachhochschule Kufstein gehandhabt. Auch an der UMIT in Hall und der Gesundheits-Fachhochschule in Innsbruck gilt vorerst die „3-G-Regel“. Die fh gesundheit hat bereits im März für das Personal und die Studierenden Coronavirus-Impfungen angeboten. Das sei auch sehr gut angenommen worden, heißt es. Zu Beginn des Wintersemesters soll es an der Universität Innsbruck und auch an anderen Hochschulstandorten in Tirol noch spezielle Impftermine geben.

FH Kufstein
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Die Fachhochschule in Kufstein setzt wie die Innsbrucker Hauptuni oder die übrigen Tiroler Hochschulen für das Wintersemester auf die „3-G-Regel“

Minister: „1-G-Regel“ möglich, aber schwer durchsetzbar

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP), der sich am Freitag mit Vertreterinnen und Vertretern der Tiroler Universitäten und Hochschulen getroffen hat, spricht sich für ein „3-G“-System aus. Grundsätzlich sei aber auch ein Impfnachweis als Voraussetzung im Hochschulbetrieb möglich. Die gesetzlichen Vorgaben bzw. das Hausrecht würden das erlauben, so der Minister am Rande der Alpbacher Technologiegespräche. Er verstehe derartige Vorstöße einzelner Rektoren in Österreich, um einen sicheren Lehrbetrieb gewährleisten zu können. Faßmann zeigte sich aber skeptisch, was die Durchsetzbarkeit einer verpflichten Impfung für die Unis anbelangt.

Das Covid-19-Hochschulgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen sowie Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren ein „Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr“ verlangt werden darf. Wie dieser auszusehen hat, muss von den Rektoraten festgelegt werden.

FPÖ sieht freien Hochschulzugang gefährdet

Kritik an der Regelung kommt von den Freiheitlichen. Sie sehen den freien Hochschulzugang „dem grassierenden Corona-Wahnsinn geopfert“. FPÖ-Bildungssprecher Christofer Ranzmaier fordert in einer Aussendung, dass politische Verantwortungsträger gerade in diesem Bereich mehr in die Schranken gewiesen werden.