Georg Willi im Gemeinderat
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Politik

Budgetstreit: Land korrigiert Willi

Der von Bürgermeister Willi abgelehnte Antrag für ein Doppelbudget sorgt weiterhin für Nachwehen. Nach einer Aufsichtsbeschwerde hat das Land Tirol die Entscheidung Willis als unrechtmäßig eingestuft. Jetzt will der Bürgermeister einen Sondergemeinderat einberufen.

Nachdem die Diskussion über die Innsbrucker Stadtfinanzen vergangenen Donnerstag in einer Aufsichtsbeschwerde gemündet hatte – Bürgermeister Georg Willi (Grüne) hatte einen von einer Allianz aus Ex-Koalitionspartnern und Oppositionsparteien gestellten Antrag auf ein Doppelbudget 2022/23 abgewiesen – hat die Landesaufsichtsbehörde Willis Entscheidung als „unrechtmäßig“ zurückgewiesen.

Antrag hätte behandelt werden müssen

In ihrer Stellungnahme vom Dienstag verpflichtete die Gemeindeabteilung den Bürgermeister, umgehend eine weitere Sitzung einzuberufen. Es sei „rechtlich möglich, dass vom Gemeinderat der Stadt Innsbruck zeitgleich mit dem Voranschlag für das Finanzjahr 2022 auch der Voranschlag für das Finanzjahr 2023 beschlossen wird“, führte die Behörde aus. Der Antrag der 14 Gemeinderatsmitglieder am Donnerstag sei – anders als vom Bürgermeister behauptet – „nicht rechtswidrig“ gewesen, Willi hätte den Tagesordnungspunkt daher auch behandeln müssen. Die Klubobmänner von ÖVP, SPÖ und Für Innsbruck (FI) hatten am Freitag gemeinsam die Aufsichtsbeschwerde eingebracht.

Willi wird Sondergemeinderat einberufen

Der Stadtchef kündigte indes am Mittwoch bei einer Pressekonferenz nach dem Stadtsenat die Einberufung eines Sondergemeinderates für Freitag oder Montag an. In der vergangenen Gemeinderatssitzung legte er den Mandataren ein Schriftstück vor, das besagte, dass die Stadt Innsbruck aufgrund einer mangelnden gesetzlichen Grundlage kein Doppelbudget erstellen dürfe.

Georg Willi
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Willi hatte die Ablehnung für ein Doppelbudget damit begründet, dass es aufgrund der Coronapandemie für das Jahr 2023 noch zu viele offene Fragen gebe

Diese Einschätzung beruhe auf der Einschätzung von Juristen „aus dem Haus“, meinte er. Jetzt brauche es aber einen Passus im Stadtrecht, der die Erstellung eines Doppelbudgets ermögliche. Er stellte zuvor außerdem in Aussicht, für die Jahre 2023/2024 vor der nächsten planmäßigen Gemeinderatswahl ein zweijähriges Budget machen zu wollen.

Laut Gutachten sieht sich Willi im Recht

Am Mittwoch legte er mit einem Gutachten von Karl Weber, emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, datiert vom 19. Juli, nach. Dieser berief sich auf das Legalitätsprinzip, wonach die Hoheitsverwaltung „nur auf Grund der Gesetze geführt“ werden dürfe. „Mangels einer gesetzlichen Ermächtigung wäre daher die Vorlage eines Doppelbudgets für die Stadt Innsbruck klar rechtswidrig“, so Weber.

Es dürfe nur ein einjähriges Budget vorgelegt und beschlossen werden. Auch wenn es bereits Beschlüsse zu Doppelbudgets – wie zuletzt 2017/2018 gegeben habe – und die Gemeindeaufsichtsbehörde „diese Beschlüsse nicht untersagt bzw. aufgehoben hat, kann kein ‚Gewohnheitsrecht‘ auf neuerliche Erlassung rechtswidriger Beschlüsse abgeleitet werden“.

Mehrheit der Parteien sieht sich bestätigt

Die Klubobmänner der vormaligen Koalition Christoph Appler (ÖVP), Helmut Buchacher (SPÖ) und Lucas Krackl (FI) sahen sich in ihrer „rechtlichen Position voll inhaltlich bestätigt“, hieß es in einer gemeinsamen Presseaussendung am Mittwoch. Nun sei der „Weg für eine inhaltliche Diskussion frei“.

Dass Willi den Antrag von ÖVP, FI, Teilen der SPÖ und der Oppositionspartei Gerechtes Innsbruck (GI) abgelehnt hatte, hatte bei der Sitzung für eine heftige, emotionale Debatte gesorgt. Aus den Reihen von FPÖ und FI war etwa zu hören, dass sich Willi „schämen“ sollte, so einen „Fresszettel“ – also die Einschätzung „aus dem Haus“ – vorzulegen. Willi hatte seine Ablehnung für ein Doppelbudget unter anderem damit begründet, dass es aufgrund der Folgen aus der Coronapandemie für das Jahr 2023 noch zu viele offene Fragen gebe.

Für die FPÖ bewies die Feststellung des Landes nun, „dass Willi wissentlich die Mandatare getäuscht hat“. Willi stehe nun „mit dem Rücken zur Wand“, meinten Vizebgm. Markus Lassenberger und Stadtrat Rudi Federspiel. „Willi handelt undemokratisch, tritt Gesetze mit den Füßen und betreibt grüne Klientelpolitik, anstatt sich an Regeln und Vorschriften zu halten“, sagte Lassenberger. Gemeinderat Gerald Depaoli (GI) wollte hingegen Willis Rücktritt sehen.