Die betreffenden zehn Asylwerber waren als „Objektwarte“ eingeteilt, keiner von ihnen wohnte aber in dem Heim, in dem er arbeitete. Damit erfüllten sie keine klassischen Sicherheitsaufgaben. Laut Landesverwaltungsgericht kann Bachmeier dafür nicht in Verantwortung gezogen werden: „Der Einsatz der Asylwerber erfolgte – wie das Ermittlungsverfahren ergeben hat – erst nach der Beendigung der operativen Geschäftsführertätigkeit durch den Beschwerdeführer“, hieß es. Dadurch wurde die Strafe in Höhe von 11.000 Euro hinfällig und das Verfahren eingestellt. Bachmeier wurde im September 2018 suspendiert.
Die Finanzpolizei erstattete im Frühjahr 2019 einen Strafantrag bei der Stadt Innsbruck als zuständiger Behörde. In deren Straferkenntnis wurde darauf hingewiesen, dass die TSD die Asylwerber regelmäßig eingesetzt hat und diese „in persönlicher sowie wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt wurden“.
Nicht mehr in operative Geschäftsführung eingebunden
Bachmann konnte vor dem Landesverwaltungsgericht glaubhaft machen, dass er Ende 2018 bzw. Anfang 2019 nicht mehr in das operative Geschäft eingebunden war, als diese Beschäftigung erfolgte.
Liste Fritz fordert Aufklärung im Landtag
Die Liste Fritz kündigte in einer Aussendung an, eine Landtagsanfrage einzubringen. Da Bachmeier erfolgreich gegen die 11.000-Euro-Strafe berufen habe, seien nun seine beiden Prokuristen zur Kasse zu bitten, um zu verhindern, dass der Tiroler Steuerzahler die Zeche zahlen muss, so Markus Sint (Liste Fritz). Soziallandesrätin Gabriele Fischer (Grüne) müsse zahlreiche offene Fragen beantworten.