Wolf
Public Domain
Public Domain
Politik

Wolf & Bär: Land will Gesetze ändern

Die schwarz-grüne Landesregierung will den Umgang mit großen Beutegreifern in Tirol neu regeln und bringt einen Dringlichkeitsantrag in den Landtag ein. Das Tiroler Jagdgesetz und das Almschutzgesetz sollen geändert werden. Eine Fachkuratorium soll über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden.

Geändert werden soll das Tiroler Almschutzgesetz und das Tiroler Jagdgesetz – und zwar mit einem elf Punkte umfassenden Dringlichkeitsantrag, der kommende Woche im Landtag eingebracht wird. Das unabhängige und weisungsfreie Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ soll in Zukunft auf Basis des österreichischen „Managementplan große Beutegreifer“ Maßnahmen, die von der Besenderung über die Vergrämung bis hin zur Entnahme reichen können, empfehlen, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der Regierungsparteien ÖVP und Grüne. Diese Empfehlung sei dann für die Landesregierung bindend.

Blumen und Holzzaun auf Almwiese
Hermann Hammer
Die Kategorisierung der Tiroler Almen werde einige Zeit in Anspruch nehmen, heißt es aus dem Büro von LR Geisler (ÖVP).

Almgebiet soll kategorisiert werden

Um eine fachliche Entscheidungsgrundlage zu erhalten, soll das gesamte Tiroler Almgebiet auf seine Eignung für Herdenschutzmaßnahmen hin überprüft und entsprechend kategorisiert werden. Dabei soll festgelegt werden, in welchen Gebieten Herdenschutz jedenfalls möglich ist, in welchen Gebieten bestimmte Arten von Herdenschutz möglich sind, also nur bedingt vonstattengehen kann, und in welchen Gebieten Herdenschutz nicht möglich ist. Bei den zwei letzteren handelt es sich dann um die von LHStv. Josef Geisler (ÖVP) in einem APA-Interview angesprochenen „Weideschutzgebiete“, in denen etwa Problemwölfe abgeschossen werden können.

An den entsprechenden Parametern zur Kategorisierung werde derzeit mit Hochdruck gearbeitet, hieß es aus Geislers Büro zur APA. Begonnen werde mit den hochalpinen, am meisten betroffenen Regionen. Die Kategorisierung sei aber keine „Sache von nur ein paar Wochen“, sondern werde längere Zeit in Anspruch nehmen. Eine Empfehlung zum Abschuss durch das Kuratorium erfolge aufgrund einer Einzelfallprüfung bei „verhaltensauffälligen Tieren“ – und zwar nur dort, wo Herdenschutz nur bedingt oder gar nicht möglich ist, also in den dann ausgewiesenen Weideschutzgebieten. Klar sei aber auch, dass der Rechtsrahmen es nicht zulasse, ganz Tirol zur wolfsfreien Zone zu erklären und jeden Wolf abzuschießen, so Geisler.

Der grüne Landwirtschaftssprecher Georg Kaltschmid betont in einer Aussendung, dass die Entnahme, also der Abschuss des Tieres, das letzte Mittel sei. Mit dem Kuratorium schaffe man ein weisungsfreies und unabhängiges Gremium, das bei der Einordnung und Bewertung der juristisch spezifischen Fragen unterstützt.