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Hermann Hammer
Hermann Hammer
Wirtschaft

IKB-Stromkunden erhalten Geld retour

Wegen einer unzulässigen Preisanpassungsklausel müssen die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) ihren Kunden einen Teil der Stromrechnung rückerstattten. Im Schnitt erhält ein Kunde 45 Euro retour, rechnete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor.

Der Oberste Gerichtshofs (OGH) erklärte im Herbst 2019 eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig. Diese Klausel wurde auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den IKB verwendet. Sie ermöglichte es Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen.

Der VKI konnte nun mit den IKB eine Einigung erzielen. Demnach bekommt ein durchschnittlicher Privatkunde mit 3.500 kWh Jahresverbrauch 45 Euro zurück. Betroffen sind Kunden mit den Tarifen IKB-comfort, IKB-eco, IKB-Grundversorgung sowie der Zusatzprodukte IKB-Boiler und IKB-Heizung.

IKB informieren Kunden Ende Mai

Die Refundierung bezieht sich auf den Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. März 2020. Abhängig vom jeweiligen Verbrauch kann die Pauschalierung zwischen 0,5 und 120 Euro ausmachen, erklärte der VKI am Donnerstag. Der Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019.

Die IKB werden Ende Mai dazu Informationen an bestehende Kunden versenden. Die Abgeltung können auch ehemalige Kunden erhalten, so der VKI.