Bereits vor zehn Jahren hatte der Landtag eine Kompetenzausweitung für die Patientenvertretung gefordert, auf SPÖ-Initiative forderte der Landtag vor zwei Jahren dann die Landesregierung erneut auf, dass die Zuständigkeit auch auf niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausgedehnt werden soll. An sich fallen sie nicht in Landeszuständigkeit, weshalb es auch rechtliche Bedenken gab.
In anderen Bundesländern gibt es allerdings schon länger Anlaufstellen für Betroffene, wenn sie Probleme oder Beanstandungen bei niedergelassenen Ärzten haben. Der scheidende Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) hat deshalb die Novellierung des Gesetzes in die Wege geleitet, damit auch Tirol nachziehen kann.
Einheitliche Bundeslösung nicht in Sicht
Laut Tilg wäre eigentlich eine einheitliche Bundeslösung in dieser Frage sinnvoll. Eine solche ist aber nicht in Sicht. „Deshalb haben alle Bundesländer da ihre eigenen Lösungen gestrickt. Und auch wir wollen das in Tirol so machen“, so Tilg. Tirol war vom Rechnungshof in der Vergangenheit bereits gerügt worden, weil es im Gegensatz zu den anderen Bundesländern keine Anlaufstelle hat, die die Patientenrechte gegenüber niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wahrnehmen kann. Darauf hatte auch die SPÖ in ihrer Landtagsinitiative verwiesen, die einstimmig angenommen wurde.
Ärztekammer verwies auf eigene Schiedsstelle
Für Patienten, die sich durch ärztliche Behandlungen und Beratungen beeinträchtigt oder geschädigt sehen, gibt es bisher die Schiedstelle der Ärztekammer. Sie hatte bei den bisherigen Anläufen zur Kompetenzausweitung des Patientenanwalts des Landes auf diese Schlichtungsstelle verwiesen. Man müsse schauen, dass es zu keinen Zweigleisigkeiten und Überschneidungen komme, betont Tilg. Im Sinne der Betroffenen sei die neue Zuständigkeit der Patientenvertretung aber sinnvoll und gut.
„Die Ärztekammer mag da sehr bemüht sein, aber das ist eigentlich die falsche Stelle“, argumentiert Klubobmann Gebi Mair vom grünen Koalitionspartner. Es brauche eine unabhängige Anlaufstelle. Die Patientenvertretung sei eben so eine unabhängige und weisungsfreie Stelle. „Und deshalb kann die da sicher mehr bewirken und genießt vermutlich auch mehr Vertrauen bei den Patientinnen und Patienten“, so Mair.
Zuständigkeit für niedergelassenen Bereich ab 2022
Damit der Patientenanwalt und sein Team künftig auch für den niedergelassenen Bereich zuständig sind, muss das entsprechende Landesgesetz geändert werden. Das soll noch im laufenden Jahr passieren, damit die neue Regelung mit Anfang 2022 in Kraft treten kann. Zugleich ist vorgesehen, dass die Patientenvertretung personell aufgestockt wird, um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können. Zwei Juristinnen bzw. Juristen sind dabei als Verstärkung vorgesehen.