Uniklinik Innsbruck bereitet eine Art Corona-Ambulanz vor
ORF
ORF
Coronavirus

Besuchsverbot an Tiroler Krankenhäusern

In den Tiroler Krankenanstalten gibt es ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Das hat das Land am Freitagnachmittag in einer Aussendung mitgeteilt. Es gibt aber auch Ausnahmen, Besucher die darunter fallen, müssen aber einen aktuellen CoV-Test nachweisen können.

Einzelfallentscheidungen und somit Ausnahmen könnten bei Besuchen von palliativ betreuten, sterbenden und intensivtherapiepflichtigen Patientinnen und Patienten, oder bei psychosozialer Indikation ermöglicht werden, heißt es vom Land. Väter dürften bei der Geburt ihrer Kinder weiterhin dabei sein.

Voranmeldung und Rücksprache notwendig

Die geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften seien einzuhalten und es sei eine telefonische Voranmeldung und Rücksprache mit dem Stationspersonal erforderlich. Außerdem müssen Besucherinnen und Besucher einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden oder einen negativen PCR-Test der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.

Regelbetrieb steht auf der Kippe

Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) nennt diese Maßnahmen unverzichtbar, um weitere Infektionen in den Spitälern zu vermeiden. Auch die privaten Sanatorien werden sich laut Tilg an dieser Vorgehensweise orientieren. „Derzeit steigen die Infektionszahlen wieder vermehrt an, sodass wir bereits jetzt ganz kurz davor sind, dass der Regelbetrieb in den Krankenanstalten sukzessive heruntergefahren werden muss – vor allem im Zentralraum Innsbruck“, so Tilg.

Land strenger als Bundesverordnung

Auf Basis der bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmenverordnung seien Besuche bei Personen in Krankenanstalten zwar weiterhin möglich, wenn auch nur eingeschränkt, das Land Tirol und die Tiroler Spitäler möchten besonders sensible Bevölkerungsgruppen, insbesondere gesundheitlich beeinträchtigen Personen in den Tiroler Spitälern, noch stärker schützen, so Tilg.

Test vor stationärem Aufenthalt notwendig

Die ärztliche Direktorin des Landeskrankenhaus Innsbruck Alexandra Kofler weist auch darauf hin, pünktlich zu den Ambulanzterminen zu erscheinen. Bei einer geplanten stationären oder tagesklinischen Aufnahme sei ein negativer Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, mitzubringen. Bei einem ambulanten Termin sollte ein derartiger Test nach Möglichkeit ebenfalls mitgebracht werden. „Im Falle von akuten nicht geplanten Konsultationen sind keine Testungen im Vorfeld notwendig“, heißt es in der Aussendung des Landes. Die geltenden Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer FFP2 Maske seien aber einzuhalten.