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Kinderpornografie-Prozess: Neun Jahre Haft

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Besitzes kinderpornografischer Dateien ist am Freitag ein 31-jähriger Mann aus dem Bezirk Innsbruck Land schuldig gesprochen worden. Am Landesgericht wurde er – nicht rechtskräftig – zu neun Jahren Haft verurteilt.

Aufgeflogen ist der Fall bei den Ermittlungen deutscher Behörden im Fall des Pädophilenrings im deutschen Münster. Im Zuge dieser Ermittlungen konnte die Polizei große Datenmengen an kinderpornografischem Material sicherstellen. Dabei stießen die Ermittler auch auf die Telefonnummer eines 31-jährigen Tirolers. Er wurde Anfang Oktober in Untersuchungshaft genommen.

Treffen am Parkplatz mit dem kleinen Sohn

Am Freitag musste sich der Mann vor dem Schöffensenat verantworten. Über einen Messenger-Dienst soll der 31-Jährige im vergangenen Jahr Kontakt zu einem der Haupttäter des Pädophilenrings in Deutschland aufgenommen haben. Der Deutsche schlug ein Treffen auf einem Parkplatz mit seinem fünfjährigen Sohn vor. Dabei sei es zum ersten Mal zum Missbrauch gekommen. Zwei weitere Treffen mit dem 10-jährigen Stiefsohn eines weiteren Hauptbeschuldigten im Fall Münster folgten. Dabei sollen auch Fotos und wie der Angeklagte am Freitag vor Gericht angab, von ihm unbemerkt Videos gemacht worden sein. Als der Fall Münster aufflog, stieß man auch auf die Daten des Tiroler Angeklagten.

Große Mengen an Bildmaterial gefunden

Über 200 Dateien mit kinderpornografischem Material wurden bei ihm laut Anklage sichergestellt. Der 31-Jährige bekannte sich vor Gericht schuldig. Seine Neigung habe sich schleichend entwickelt, in einer Chatgruppe sei er dann auf die Deutschen gestoßen. Er könne heute nicht mehr nachvollziehen, warum er das getan habe. Auf die Nachfrage des Richters, ob ihm nicht klar gewesen sei, was er mit seinem Verhalten den Opfern angetan habe, sagt der Angeklagte: Heute ja, er fühle sich schuldig und sei seit seiner Festnahme in regelmäßiger therapeutischer Behandlung. Dies bittet der Verteidiger den Schöffensenat zu bedenken, auch dass sein Mandant nur eine untergeordnete Rolle spielte.

Angeklagter nahm das Urteil an

Nach kurzer Beratung fiel das Urteil: Neun Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger. Das Gericht erkenne an, dass der Angeklagte reumütig sei und die Taten im unteren Bereich des Missbrauchs angesiedelt waren, sagte der Richter. Es gelte aber auch, generalpräventive Überlegungen zu berücksichtigen. „Mit dem, was Sie getan haben, haben sie zwei Kinder Zeit ihres Lebens völlig zerstört.“ Der Angeklagte hat das Urteil angenommen, die Staatsanwältin hat keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.