Zimmer in leerer Wohnung mit Parkettboden
ORF
ORF
Politik

Eigentum soll für Junge billiger werden

Geht es nach dem Wohnbauförderungsbeirat soll das Land 50 Millionen Euro für „Junges Wohnen“ in die Hand nehmen. Dazu gab es am Montag einen einstimmigen Beschluss. So würden Unter-35-Jährige beim Erwerb eines Eigentums einen einmaligen Zuschuss erhalten.

Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) sprach von „der größten Reform im Bereich der Wohnbauförderung der letzten Jahre“. Der Beschluss des Beirates gehe nun in die gesetzliche Begutachtung und müsse dann vom Landtag abgesegnet werden. Das Reformpaket solle noch im Sommer in Kraft treten, hieß es in einer Aussendung.

Einmaliger Zuschuss

Der Zuschuss „Junges Wohnen“ kommt demnach ausschließlich Personen zugute, die unter 35 Jahre alt sind. In Form von einmaligen Zahlungen soll der Kauf eines Eigentums etwas erleichtert werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Einkommen und auch davon, wie hoch der Quadratmeterpreis ist. Alleinstehende bekommen zwischen 2.000 und 10.000 Euro, Familien zwischen 2.000 und 18.000 Euro.

Errichtung von Starterwohnungen

Zudem werden die Gemeinden, auch außerhalb der Ballungsgebiete eingeladen, Wohnraum für sogenannte Starterwohnungen bereit zu stellen, so Palfrader. Die Startwohnungen würden neu gebaut werden und dem Konzept der sogenannten 5-Euro-Wohnen ähneln. Zudem sollen die Heimfördersätze für Studierende von 1.000 Euro auf 1.600 Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Das Ziel sei, so die Wohnbaulandesrätin, die Monatsmieten unter 400 Euro zu drücken.

Außerdem soll die Auswirkung der Zinsentwicklung entschärft werden: „Wir flachen die Zinssteigerungen massiv ab und stellen sicher, dass die Mietpreisentwicklung stabil bleibt. Dazu haben unter anderem auch die Fördersätze für verdichtete Bauweise noch einmal um bis zu 130 Euro/m2 erhöht. Damit liegt nun der höchste Fördersatz bei 1.400 Euro/m2 bzw. beträgt die maximale Kreditförderung dann 154.000 Euro“, so Plafrader. Auch die Errichtung eines Homeoffice soll gefördert, und die Wohnbeihilfe erhöht bzw. angepasst werden.