Franz Fischler hält eine Rede
APA/EXPA/Johann Groder
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Politik

Fischler kritisiert Kurz nach Attacke auf Justiz

Ex-EU-Kommissar Franz Fischler übt scharfe Kritik an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen der Angriffe auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Der Innsbrucker OLG-Präsident Klaus Schröder hatte zuvor scharf auf die Kurz-Attacken reagiert.

„Der Stil ist nicht richtig. Ich finde es nicht richtig, dass er versucht, die Öffentlichkeit gegen die Justiz zu vereinnahmen“, meinte der Tiroler am Mittwoch gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) zu den Kurz-Angriffen auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa Blümel. Fischler, selbst langjähriger ÖVP-Politiker, ergänzte, dass die Äußerungen auf Kurz selbst zurückfallen würden. Aufgrund der Angriffe auf die Justiz von einem „neuen Haider“ zu sprechen, halte er zwar für „unfair“, spielte Fischler auf den langjährigen ehemaligen FPÖ-Chef und seine diversen heftigen Kämpfe mit der Justiz an. „Aber ‚wehret den Anfängen‘“, so Fischler. In Sachen Unabhängigkeit der Justiz, bestehe schließlich zu Recht eine „große Sensibilität“.

Die Vorgangsweise der ÖVP in der Causa sei jedenfalls „nicht angebracht“. Wenn sich jemand wie der Innsbrucker Oberlandesgerichts-Präsident Klaus Schröder in derartiger Vehemenz äußere, dann „muss das nachdenklich stimmen“, so Fischler.

Ähnlich äußerte sich der Tiroler NEOS-Nationalrat Johannes Margreiter: „Wenn sich nun sogar schon ein OLG-Präsident und dazu noch eine nicht nur in ÖVP-Kreisen anerkannte Autorität wie Franz Fischler zu den Attacken des Bundeskanzlers aus die Justiz zu Wort melden, dann zeigt dies ganz klar, dass es hier nicht um den üblichen Disput zwischen Regierung und Opposition geht, sondern dass echt Feuer am Dach des Rechtsstaates ist!" Doch anstatt derartige demokratiegefährdenden Angriffe einzustellen, lege die ÖP jetzt noch eins drauf und möchte die Pressefreiheit bei Berichterstattungen über Strafverfahren beschränken, kritisierte Margreiter mit Verweis auf „die vielen Verdachtsfälle“ in Reihen der ÖVP.

OLG-Präsident sieht Maß durch ÖVP-Angriffe voll

Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck, Klaus Schröder, hatte zuvor gegenüber der Tiroler Tageszeitung (TT) scharf auf die ÖVP-Attacken gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft reagiert. Schröder sah das Maß der parteipolitischen Desavouierung voll. Zugleich forderte er Bundespräsident Alexander Van der Bellen auf, „die rein politisch motivierten Aussagen der ÖVP gegen die Justiz in die Schranken zu weisen“. Auch mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) ging Schröder hart ins Gericht.

Es „empört mich erheblich“, sagte Schröder, dass in das Konzert des Justizbashings auch eine ehemalige Richterin einstimme, die schon als Staatssekretärin im Innenministerium „eine verwunderliche Einstellung zum Rechtsstaat gezeigt hat“. Und er ergänzte in Richtung Edtstadler: „Personen mit solcher Einstellung sollten den Richterberuf besser nie wieder ausüben“.

Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck
APA/Herbert Pfarrhofer
OLG-Präsident Klaus Schröder ging mit den Angriffen auf die Justiz hart ins Gericht

Zu seinem Appell an den Bundespräsidenten merkte Schröder an, es müsse klargestellt sein, dass Ermittlungsbehörden dazu verpflichtet sind, bei entsprechender Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. „Hier kann es keine Ausnahme geben, das würde den Rechtsstaat ja ad absurdum führen“, so der Innsbrucker OLG-Präsident. „Die Angriffe führender ÖVP-Politiker auf die Justiz“ entlarven sich aus Schröders Sicht „selbst als politische Agitation“. Die ÖVP wolle mit politisch motivierter Polemik die Bevölkerung verunsichern und gegen staatliche Institutionen aufbringen. Der österreichische Rechtsstaat und somit die „Gerichte und Staatsanwaltschaften seien aber stark genug, um solche unqualifizierten Angriffe zu verkraften“, verwies Schröder auf das hohe Vertrauen der Bevölkerung in die heimische Justiz.

Fischler: Volle Unabhängigkeit für Bundesstaatsanwalt

An den Plänen für einen unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt fand Fischler hingegen „nichts Negatives“. Eine solchen gebe es schließlich bereits „in vielen Staaten“. Aber neben der absoluten Unabhängigkeit der dafür infrage kommenden Person sei vor allem entscheidend, dass Institution bzw. Struktur so gestaltet werden, dass diese frei von Einflüssen gehalten werden.