Im Jahr 2017 wurde in Landeck die Parkraumbewirtschaftung in Wohngebieten eingeführt. Seitdem gibt es Parkzonen rund um die Uhr – also von 00.00 bis 24.00 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Helmut Pintarelli, ein Landecker Anrainer, hatte so mehrere Organmandate bekommen.
Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingelegt
Eine dieser Strafen datierte vom Februar 2019 um 3.20 Uhr, eine andere von April 2019 um 2.53 Uhr. Diese Vorschreibung beglich er nicht und legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Das Verfahren dauerte beinahe zwei Jahre, nun wurde Helmut Pintarellis Beschwerde stattgegeben.
Er sei keineswegs gegen eine Parkraumbewirtschaftung untertags, wie sie in vielen anderen Gemeinden üblich sei, erklärt Pintarelli. Aber er verwehre sich gegen eine Gebührenpflicht in der Nacht.
VfGH klärt Rechtmäßigkeit der Verordnung von 2017
Der Landesverwaltungsgerichtshof will nun vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geklärt wissen, ob die Parkraumwirtschaftsverordnung 2017 gesetzwidrig sei. Das sei nicht weiter schlimm, denn die Verordnung aus dem Jahr 2017 sei mittlerweile durch eine neue ersetzt worden, so der Landecker Vizebürgermeister Thomas Hittler, der für diese Verordnung zuständig war.
Thomas Hittler erklärt, warum die Stadtgemeinde die Parkraumverordnung eingeführt hat
Thomas Hittler
Parken am Sonntag wieder erlaubt
Seit Ende 2019 gilt eine neue Parkraumbewirtschaftungsverordnung, so Thomas Hittler, Obmann des Verkehrsausschusses in Landeck. In der neuen Verordnung seien viele Punkte enthalten, die der alten Verordnung entsprechen würden. Der Sontag sei nun aber ausgenommen, da der Bedarf nicht mehr gegeben sei, dies sei eine große Erleichterung für die Bevölkerung, so Hittler. Mit der Verordnung habe die Stadt den ruhenden Verkehr regeln wollen, da es in bestimmten Gegenden keinen Parkplatz mehr für die Bevölkerung gegeben habe, erklärte der Landecker Vizebürgermeister.
Entscheidet der Verfassungsgerichtshof, dass die Parkverordnung 2017 tatsächlich gesetzwidrig war, könnten hunderte Organstrafen von damals zu Unrecht ausgestellt und bezahlt worden sein.