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APA/GEORG HOCHMUTH
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Bildung

Schulbesuch nur nach „Nasenbohrer-Test“

Über 90.000 Schülerinnen und Schüler dürfen ab Montag in die Klassen zurückkehren. Teilweise gibt es aber nur Schichtbetrieb mit zwei Präsenztagen pro Woche. Voraussetzung für den Schulbesuch ist ein Selbsttest der Schüler, ein sogenannter „Nasenbohrertest“.

Der Test wird jeweils am ersten Tag der Anwesenheit in der Schule durchgeführt. Bei Volksschülern zweimal pro Woche. Werner Mayr, Leiter des pädagogischen Diensts in der Bildungsdirektion Tirol, sagt gegenüber dem ORF Tirol, Eltern die Angst hätten, dass ihr Kind ein Problem damit hat, dürften auch mitkommen. Sie könnten dann in einem eigenen Raum diese Testungen machen, so Mayr. „Die sind aber ganz harmlos, weil man nur ganz wenig weit in die Nase hinaufbohren muss.“ Dann gebe es relativ rasch ein Ergebnis, „das dauert maximal 15 Minuten“, erklärt Mayr. Wenn die Kinder negativ seien, würden alle in die Klasse gehen, wo unterrichtet werde.
 
Bei einem positivem Test wird die Gesundheitsbehörde verständigt. Wer in den letzten sechs Monaten eine Coronavirus-Infektion hatte, muss sich nicht testen lassen, braucht aber eine ärztliche Bestätigung. Im Unterricht brauchen Volksschüler am Platz übrigens keine Masken aufzusetzen.

Schichtbetrieb für mittlere und höhere Schulen

An den Volksschulen und der ersten bis vierten Schulstufe der Sonderschulen findet von Montag bis Freitag Präsenzunterricht statt. An den mittleren und höheren Schulen wird der Unterricht vorerst im Schichtbetrieb organisiert. Wie im Frühjahr 2020 sollten dadurch die Anzahl an Berührungspunkten und somit die Ansteckungsmöglichkeiten an den Schulen verringert werden, heißt es in einer Aussendung der Bildungsdirektion Tirol.

An den Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnischen Schulen können Schülerinnen und Schüler, die sich im Distance Learning befinden, ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, sofern eine Betreuung zuhause nicht möglich ist. Dies gilt beispielsweise, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten in systemrelevanten Berufen tätig sind.

Verschiedene Maskenregelungen

An den Volks- und Sonderschulen brauchen die Schülerinnen und Schüler nur außerhalb der Klassenzimmer einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, während die Jugendlichen in den weiterführenden Schulen den Mund-Nasen-Schutz auch in den Klassenzimmern tragen werden. Für die Oberstufe ist, wie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften, das Tragen einer FFP-2-Maske vorgesehen.

Schülerinnen und Schüler, die außerhalb Tirols wohnen und in Tirol eine Schule besuchen, verbleiben bis zum 21. Februar im Distance Learning. Ausgenommen von dieser Regelung sind der politische Bezirk Lienz, die Gemeinde Jungholz sowie das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee.