Der Unterricht in den Klassen wird wieder ermöglicht, allerdings verlangt er von allen Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin. Volksschülerinnen und Volksschüler dürfen zwar vollzählig in den Klassen erscheinen, sie müssen sich selbst aber zweimal in der Woche testen. Unter Aufsicht der Lehrerinnen und Lehrer und wenn gewünscht auch der Eltern.
Auch die Kleinsten müssen testen
Die Testpflicht gilt zweimal in der Woche auch für die Erst- bis Viertklässler. Der Schnelltest soll von den Kindern kurz vor Unterrichtsbeginn selbst durchgeführt werden. Das ist die Voraussetzung, um am Unterricht in der Schule teilnehmen zu dürfen. „Die Sanktion wäre, dass ein Kind, das sich nicht testen lässt, wieder ins Home Schooling geschickt wird,“ erklärte der Tiroler Bildungsdirektor Paul Gappmaier im ORF Tirol Interview am Mittwoch. Dies sei der Preis, dass die Schultore wieder aufgehen.
Ob das mit den Jüngsten auch alles so klappt, wie auf dem Papier niedergeschrieben, werde sich zeigen. „Wir wünschen uns, dass es so funktioniert,“ sagte Gappmaier. „Die Tests sind sehr einfach und auch schmerzfrei. Das ist anders als die bisherigen Schnelltests, die wesentlich unangenehmer sind.“
Schichtbetrieb für die Älteren
Kinder der ersten und zweiten Sekundarstufe kommen wieder im Schichtbetrieb. Die einen Montag und Dienstag, die anderen Mittwoch und Donnerstag, am Freitag ist für alle Kinder wieder Distance Learning. Für die Oberstufe besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Auch sie müssen sich testen lassen.
Lehrer können sich von FFP2 Masken frei testen
Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe müssen während des Unterrichts FFP2 Masken tragen, Lehrerinnen und Lehrer können sich davon frei-testen und brauchen dann nur eine herkömmliche Stoffmaske zu tragen. Auf die Frage, ob das nicht unfair ist, gibt Paul Gappmaier zu, dass dies ein Schwachpunkt sei. Denn diese Ungleichbehandlung könnte zu gewissen Spannungen führen.
Freitag ist kein Frei-Tag
Zum Freitag stellte Gappmaier klar: „Das ist kein freier Tag, sondern ein klassischer Distance Learning Tag. Es findet also eine digitale Begleitung durch die Schule statt. Hier kann der entsprechende Stundenplan abgearbeitet werden. Er unterscheidet sich auch von den beiden Home Schooling Tagen, an denen die Kinder keinen Präsenzunterricht haben.“ Diese Tage seien für das selbständige Aufarbeiten des Lernstoffs in Eigenregie vorgesehen. Der Freitag dagegen muss digital wahrgenommen worden. Bleibt zu hoffen, dass die Schülerinnen und Schüler bei all den unterschiedlichen Regelungen noch den Überblick bewahren.