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Coronavirus

Hohe Strafen bei Missachtung der Quarantäne

Bei Missachtung der Quarantänebestimmung drohen hohe Strafen. Auch Haftstrafen sind für die „Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ möglich. Bisherige Urteile zeigen, dass diese Strafen auch verhängt werden. Die Justiz unterscheidet aber, ob jemand, der gegen die Quarantäne verstößt, infiziert ist oder nicht.

Es gibt einige Beispiele: Ein Bauer, der das Wetter zum Mähen nutzte, ein Mann, der mit dem Auto auf einer Spritztour einen Unfall verursachte, ein Mann, der seine Freundin besuchte oder eine Frau, die einkaufen und spazieren ging – sie alle waren CoV-positiv und ignorierten die Quarantäne wissentlich. Die Strafdrohung reicht bei dieser vorsätzlichen Gefährdung bis zu drei Jahre Haft, statt kürzerer Haftstrafen kann auch eine Geldstrafe verhängt werden.

Absonderungsbescheid kann später eintreffen

In Tirol verurteilte das Gericht einmal zu rund 10.000 Euro, einmal zu 4.000 Euro, einmal auch zu vier Monaten Haft bedingt. Für vier Fälle von Dezember und Jänner gibt es noch keinen Verhandlungstermin. Für die Verfahren spielte es keine Rolle, ob der Absonderungsbescheid spät zugestellt wurde, da über die bestätigte Infektion und Selbstisolationspflicht ja mündlich informiert wurde.

Schon vor der Coronavirus-Pandemie gab es die Strafbestimmung der vorsätzlichen Gefährdung durch übertragbare Krankheiten. Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck gab es ungefähr eine Anklage pro Jahr, gestraft wurde wie heute einzelfallabhängig, es ging etwa um Hepatitis oder Tuberkulose.

Manche Anzeigen endeten „nur“ mit Verwaltungsstrafen

In bisher 34 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft zwar, es kam aber nicht zu einer Anklage. In den meisten dieser Fälle haben Männer und Frauen zwischen Covid-Verdacht und Einlangen des negativen Testergebnisses oder als K1-Personen die Quarantäne nicht eingehalten.

Untersucht wurde z.B. auch, ob beim Hannah-Konzert in Sölden eine Gefährung durch Infizierte bestand – nein, so die Staatsanwaltschaft, da sich nicht feststellen ließ, dass eine infizierte Person das Konzert besucht hat. Ebenfalls kein Gerichtsverfahren gab es für Menschen, die mit leichten Symptomen nicht sofort an eine Infektion dachten und dann noch Kontakt hatten.

In Corona-Zeiten steht der Straftatbestand „Gefährdung von Menschen durch eine ansteckende Krankheit“ bei den Justizbehörden öfters an der Tagesordnung. Bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck sind derzeit sieben Ermittlungsverfahren rund um die Coronaviruspandemie anhängig – vom großen Ischgl-Verfahren bis hin zu Quarantäne-Verstößen.