Die Quarantäne kann frühesten ab dem fünften Tag nach der Einreise durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorzeitig beendet werden. Das teilte die Landespolizeidirektion am Samstag mit.
Einige wenige Ausnahmen bleiben bestehen
Ausgenommen von der Quarantäne sind unter anderem wie bisher der gewerbliche Personen- und Güterverkehr und die Berufspendlerinnen und Pendler. Auch ein Besuch bei der Familie im Ausland oder umgekehrt ist möglich, wenn man diese auch bisher regelmäßig getroffen hat.
Nur die Durchreise ist erlaubt
Auch die Durchreise durch Österreich ist ohne Stopp möglich. Freizeitaktivitäten wie Sport (z.B. Skitouren etc.) oder Besorgungen in den Nachbarländern Österreichs stellen keinen Ausnahmegrund dar und sind mit einer verpflichtenden Heimquarantäne verbunden.
Sollte eine Reise unbedingt angetreten werden müssen, wird geraten, sich bereits vor Reiseantritt auf der Homepage des Gesundheitsministeriums – www.sozialministerium.at – über die geltenden Bestimmungen zu informieren – FAQ: Reisen und Tourismus (sozialministerium.at) – und die für die Einreise verpflichtenden Einreiseformulare – abrufbar unter www.bmeia.gv.at – bereits leserlich ausgefüllt mitzuführen.
Situationsbedingt wird wegen der verschärften Gesundheitskontrollen an den Grenzen auch mit Verzögerungen oder Staus zu rechnen sein. „Ich ersuche meine Landsleute dringend von Reisen ins Ausland Abstand zu nehmen“, appellierte Landespolizeidirektor Edelbert Kohler ausdrücklich an die Tiroler Bevölkerung.