Mit 26. Dezember wird Österreich erneut heruntergefahren. Das hat die Bundesregierung am Freitag verkündet. Erst am 18. Jänner dürfen der Handel, körpernahe Dienstleister wie Friseure, Gastronomie und Hotels wieder öffnen.
Keine Testpflicht, aber verschärfte Maßnahme
Betreten bzw. Nutzen darf diese allerdings nur, wer einen aktuellen negativen Antigen-Test vorweisen kann. Keine unumstrittene Regelung der Bundesregierung, die Landeshauptmann Günther Platter für Tirol aber mitträgt, wie er im Interview erklärte: „Eine Testpflicht gibt es hier nicht. Es ist nur so: Wer eine bestimmte Tätigkeit ausüben möchte, braucht einen negativen Test.“
In der Tourismuswirtschaft werde es so sein, wenn sich jemand in ein Hotel einchecken will, benötigt er einen negativen Test. Es sei bei den Fluglinien auch jetzt schon so, dass ein negativer Test notwendig sei, wenn jemand fliegen wolle, erklärte Platter. „Das ist schon eine neue Dimension, die wir haben. Aber die Pandemie macht solche verschärfte Maßnahmen notwendig.“
Die Skigebiete dürfen ab 24. Dezember wie geplant in Tirol öffnen. Zum Skifahren ist derzeit kein negativer Test nötig.