Hinweis auf gesperrte Pisten
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Chronik

ÖAV kritisiert Pistensperren für Tourengeher

Scharfe Kritik an Pistensperren für Skitourengeher gibt es vom Österreichischen Alpenverein. Eine solche dürfe nur bestehen, wenn Gefahr im Verzug sei. Für das Argument der Haftung zeigt man kein Verständnis.

Als Beispiel für eine berechtigte Pistensperre nennt der Bergsportreferent des Alpenvereins Michael Larcher die Pistenpräparierung mit Seilwinden, „da besteht Lebensgefahr, in diesen Zeiten muss die Piste gesperrt werden“. Ansonsten gebe es keinen Grund, eine Piste zu sperren. Selbstverständlich sei jede Tourengeherin und jeder Tourengeher selbst verantwortlich, der auf einer solchen Piste unterwegs sei, so Larcher.

Tourengeher
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Auch in einem geschlossenen Skigebiet dürfen Tourengeher unterwegs sein

Es sei prinzipiell „nicht illegal“, wenn Skitourengeherinnen und Skitourengeher an sich gesperrte Skipisten befahren, heißt es vonseiten des Alpenvereins. Rodelbahnen, geschlossene Skigebiete und auch Loipen dürften rein rechtlich betreten werden. Am Montag könnte das Land eine Haftpflichtversicherung ähnlich dem Tiroler Mountainbike-Modell präsentieren. Es soll bis zum 24. Dezember gültig sein, dann sollten die Liftanlagen in Tirol wieder öffnen.

Totalsperre wegen „Windenpräparierung“

Einerseits verweisen manche Skigebietsbetreiber bei ihren Sperren auf die Haftung, allerdings hatten manche, wie etwa am Patscherkofel oder in der Zillertal-Arena, einfach sämtliche Pisten für die gesamte Zeit mit Verweis auf „Windenpräparierung“ gesperrt.