Standseilbahn in der Axamer Lizum
ZOOM.Tirol
ZOOM.Tirol
Chronik

Axamer Lizum blitzt im Ministerium ab

Das Ansuchen des Skigebiets Axamer Lizum auf temporäre Befreiung von der Betriebspflicht in diesem Winter wegen der Coronavirus-Situation ist abgewiesen worden. Das berichtete die „Tiroler Tageszeitung“ (Samstag-Ausgabe).

Die Skigebietsverantwortlichen wollen nicht berufen. Ein Mitgrund dafür ist, dass im Ministerium offenbar an einer generellen Betriebspflicht-Ausnahme gearbeitet wird. Die Seilbahnen hatten als Gründe für den Antrag, der gehörig Staub aufwirbelte, die fehlenden Anpassungen der Gesetzeslage für Entschädigungsansprüche aus dem Epidemiegesetz, die Reisewarnungen aus benachbarten Ländern mit den resultierenden Stornierungen sowie den damit verbundenen negativen wirtschaftlichen Ausblick genannt.

Seilbahnen sind öffentliche Verkehrsmittel

Dem konnte das Ministerium als oberste Seilbahnbehörde offenbar nicht folgen. Seilbahnen gelten als öffentliche Verkehrsmittel, die Betriebspflicht findet sich jeweils in der Konzession wieder. Laut dem Bericht räumte die Seilbahnbehörde zwar ein, dass Umsatzreduktionen zu erwarten seien, eine tatsächliche Veränderung des Kundenzustroms könne aber erst der Verlauf der Wintersaison zeigen.

Parkplatz der Axamer Lizum
ZOOM.Tirol
Heuer soll am 24. Dezember geöffnet werden

Auch den wirtschaftlichen Argumenten habe das Verkehrsministerium nicht folgen können, hieß es. Auf Basis der eingebrachten Unterlagen sei davon auszugehen, dass „das Unternehmen die notwendigen Finanzmittel für eine sichere Betriebsführung (…) aufbringen kann und seiner vorgesehenen Betriebspflicht nachkommen kann“, so die Begründung.

Lizum will am 24. Dezember aufsperren

Die Verantwortlichen in der Axamer Lizum wollen laut eigenen Angaben am 24. Dezember aufsperren. Berufen wolle man auch deshalb nicht, weil man inzwischen auf eine sich abzeichnende, geänderte Rechtsauslegung in Wien setze.

Das Verkehrsministerium bestätigte der „Tiroler Tageszeitung“, dass an einer „allgemein anwendbaren Lösung“ gearbeitet werde. Dem Fachverband der heimischen Seilbahnen sei ein „temporäres Absehen von der Betriebspflicht“ in Aussicht gestellt worden. Das aber nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern nur wenn das „Verkehrsbedürfnis“ und somit das öffentliche Interesse laut Konzession nicht gegeben sei. Die Auslegung des Begriffs werde „an die derzeitige Lage angepasst“.