Steckdose mit Stromkabel
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Chronik

TIWAG-Kunden bekommen Geld zurück

Der Verein für Konsumenteninformation hat sich mit der TIWAG bezüglich einer gesetzwidrigen Preisanpassungsklausel außergerichtlich geeinigt. Kunden bekommen Geld zurück oder erhalten einen Gutschrift beziehungsweise einen Gutschein.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt, welche auch von der TIWAG verwendet worden war. Damit fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Jetzt konnte der VKI eine Lösung für Konsumentinnen und Konsumenten erzielen. Demnach erhalten alle Betroffenen für die Preiserhöhung vom 1. Jänner 2019 Geldersatz oder einen Gutschein.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TIWAG hatte sich bis Anfang 2020 eine Preisänderungsklausel befunden, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Der Oberste Gerichtshof hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der EVN als gesetzwidrig beurteilt.

Zwischen fünf und 150 Euro

Laut dem VKI habe es konstruktive Verhandlungen gegeben, in denen habe man eine attraktive Lösung für alle Haushaltskunden erzielen können. Demnach erhalten betroffene Kunden bei den Tarifen „comfort+“, „nacht+“ „eco“ und „Völsersee“ für den Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. März 2020 abhängig vom Verbrauch eine pauschale Refundierung zwischen fünf und 150 Euro. Die Refundierung ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019.

Im Durchschnitt 45 Euro retour

„Wir haben mit der TIWAG eine unkomplizierte und konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet“, kommentiert Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI, die Vereinbarung. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von 45 Euro rechnen.

Auch von Seiten der TIWAG wurde eine Einigung mit dem VKI bestätigt. Man spricht von etwa 130.000 betroffenen TIWAG-Kundinnen und Kunden, die eine Gutschrift, abhängig vom Jahresstromverbrauch, erhalten werden. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh belaufe sich die Gutschrift auf etwa 45 Euro.

Gutschein oder Banküberweisung

Die Refundierung erfolgt entweder durch einen Gutschein oder mittels Banküberweisung. Der Gutschein ist im Onlineportal der TIWAG erhältlich und kann bis 31. Dezember 2023 beim Partnerunternehmen e-tec electronic GmbH eingelöst werden.

Für die Überweisung des pauschalen Geldersatzes ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter http://www.verbraucherrecht.at/tiwag bis spätestens 10. Jänner 2021 erforderlich. Entsprechende Informationen werden Ende Oktober 2020 von der TIWAG an bestehende Kunden versandt. Auch ehemalige Kunden des Unternehmens, die von der Preiserhöhung betroffen waren, können die vorgesehene Refundierung durch eine Anmeldung beim VKI erhalten.