Wohnbau in Völs
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Chronik

Verwirrung bei gefördertem Wohnbau in Völs

In der Gemeinde Völs bei Innsbruck werden derzeit vier teilweise geförderte Bauprojekte gebaut. Bei der Vergabe der geförderte Wohnungen sieht die Völser SPÖ Ungereimtheiten. Der Völser Bürgermeister Erich Ruetz (ÖVP) ortet keinen Missstand.

In der Marktgemeinde Völs, der Nachbargemeinde von Innsbruck, wurden in den fünf Jahren 303 Eigentumswohnungen gebaut. Die Hälfte davon war gefördert. Derzeit werden vier Großprojekte umgesetzt. Die Gemeinde verlangt von den Bauträgern die 50:50 Regelung, das heißt, die Hälfte der Wohnnutzfläche muss geförderter Wohnbau sein. Das Vergaberecht obliegt der Gemeinde – in diesem Falle dem Sozialausschuss.

Geförderte Wohnungen zum freien Verkauf angeboten

Die Völser SPÖ ortet hier Schlamperei, meint Vizebürgermeister Walter Kathrein. Beim Projekt ZIMA I, benannt nach der Bauträgerfirma, fehle eine 78 Quadratmeter große Wohnung. Man habe festgestellt, dass die Quote der geförderten Wohnungen nicht stimme, so Kathrein.

Wohnbau in Völs
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Bei einem anderen Großprojekt der Firma Moser wurden zwei Wohnungen, die in der Aufstellung als wohnbaugefördert gelten, bereits in der Tiroler Tageszeitung zum freien Verkauf angeboten, so Kathrein.

Bürgermeister erklärt Differenz bei Wohnungen

Bürgermeister Erich Ruetz kann die fehlende Wohnung bei ZIMA, die in Völs zwei Bauprojekte betreibt, aufklären. Es sei nicht schief gelaufen, sondern es gebe eine Verschiebung von ZIMA 1 zu ZIMA 2. ZIMA habe alle Auflagen erfüllt und 50 Prozent geförderten Wohnbau errichtet. Es sei sogar eine zusätzliche Wohnung gebaut worden, die ZIMA selbst vergeben habe, so Ruetz. Damit sei kein Quadratmeter geförderter Wohnbau an einem Völser vorbei geschoben worden, betonte der Bürgermeister. Beim Projekt der Firma Moser habe der Bauträger die Verkaufslisten mittlerweile geändert, dazu habe er vertraglich das Recht, so Ruetz.

Walther Kathrein fordert für die Zukunft verbindliche Listen, welche Wohnung gefördert ist und welche nicht. Er will auch
Konventionalstrafen, sollten sich Bauträger nicht an die vereinbarte Quote halten.