In einem Eintrag vom 23. August war im Gipfelbuch der Hüttenspitze auf rund 1.860 Meter Seehöhe von einem schweren Verbrechen die Rede, das „ungewollt“ begangen worden sei. Als die Polizei davon in Kenntnis gesetzt wurde, begann sie zu ermitteln und rief den Verfasser via Medien dazu auf, sich zu melden.
„Aus Unbesonnenheit“ Eintrag verfasst
Am Dienstag kontaktierte ein 26-jähriger Österreicher das Landeskriminalamt. Er habe den Gipfelbucheintrag verfasst, so der junge Mann. Die Polizei geht derzeit davon aus, dass er „aus Unbesonnenheit“ gehandelt habe. Dass er tatsächlich ein Verbrechen begangen habe, bestritt der Mann jedenfalls. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wird den Sachverhalt nun strafrechtlich beurteilen.