Urlauber liegen am Strand
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Tourismus

Kritik an unterschiedlichen Reisewarnungen

Viele der aktuell in Tirol mit dem Coronavirus Infizierten haben ihren Urlaub in Kroatien verbracht. Während es in Österreich eine Reisewarnung für Kroatien gibt, handhaben das viele Länder innerhalb der EU unterschiedlich. Europarechtsexperte Walter Obwexer spricht von einem Fleckerlteppich.

Die Zahl der Personen, die aus dem Urlaub zurückkommen und mit dem SARS-CoV-2 infiziert sind, war in den letzten Tagen und Wochen gestiegen. Mit Stand Samstagabend waren 320 Personen in Tirol infiziert. Allerdings sei der Anstieg der Zahl der Infektionen erklärbar, so der Sprecher des Corona Einsatzstabes des Landes, Elmar Rizzoli. Zwei Drittel der Infizierten können demnach zwei Clustern zugeordnet worden. Zum einen handle es sich um Rückkehrer aus Kroatien, zum anderen handle es sich um das Umfeld des Somalier-Clusters in Innsbruck.

Nicht alle der positiv getesteten Urlaubern seien in Kroatien gewesen, so Rizzoli. Es seien auch Fälle von Rückkehrern aus den Westbalkan-Staaten bekannt. Es sei auch fix, dass sich zwei Personen in Italien infizierten. Allerdings handle es sich dabei im Vergleich zu den Fällen in Kroatien um eine verschwindend kleine Zahl.

Fleckerlteppich bei Regeln innerhalb der EU

Frankreich kämpft derzeit mit den meisten Neuinfektionen seit Mai. Für Frankreich gilt jedoch keine Reisewarnung. In Deutschland gibt es im Unterschied zu Österreich eine partielle Reisewarnung für Kroatien. Diese zwei Beispiele belegen, was der Europarechtsprofessor an der Universität Innsbruck, Walter Obwexer, kritisiert.

Walter Obwexer
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Walter Obwexer kritisiert die Sinnhaftigkeit der verschiedenen Regelungen der einzelnen Länder

Der Gesundheitsschutz liege in der Kompetenz der einzelnen Mitgliedsstaaten, so Obwexer: „Wenn Österreich hier die Latte höher legt und Reisewarnungen schon ausspricht, wenn es eine gewisse Infektionszahl gibt, während Deutschland noch abwarten will, liegt das in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten.“ Jeder könne nach EU-Recht das Niveau des Gesundheitsschutzes selbst bestimmen, erklärt der Europarechtsprofessor.