Der Tiroler Ex-Langläufer Harald Wurm vor Gericht
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Gericht

Dopingprozess gegen Wurm vertagt

In der Doping-Causa rund um die „Operation Aderlass“ musste sich der ehemalige Skilangläufer Harald Wurm am Freitag am Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Tiroler bekannte sich nicht schuldig. Der Prozess wurde vertagt, um den mutmaßlichen Drahtzieher der Affäre zu befragen.

Der Prozessreigen rund um die „Operation Aderlass“ geht mit dem Verfahren gegen den Tiroler Ex-Sportler in eine weitere Runde. Der Beschuldigte soll laut Anklage in die Machenschaften des mutmaßlichen Dopingarztes Mark S. aus Deutschland verstrickt gewesen sein. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft Wurm auch Falschaussage gegen einen Trainer vor. Vor Gericht sah sich Wurm zu Beginn der Befragung zu Unrecht beschuldigt. Mehrfach verwies er darauf, dass er sich nicht mehr erinnern könne. Auch bei den Fragen nach dem Verhältnis zu dem deutschen Sportarzt blieb Wurm vage.

Kühlschrank für Dopingblutbeutel

Der 35-Jährige soll zwischen 2015 und 2019 dem deutschen Sportmediziner geholfen haben, indem er die Lieferung eines Spezialkühlschrankes für die Lagerung von Blutbeuteln nach Erfurt veranlasst habe, so ein zentraler Vorwurf der Anklage. Dieser Kühlschrank soll bis zu seiner Sicherstellung im Rahmen der „Operation Aderlass“ im Februar 2019 verwendet worden sein.

Wurm erklärte dazu am Freitag vor Gericht, der Spezialschrank sei vor fünf Jahren originalverpackt bei ihm gestanden. Sein damaliger Freund Johannes Dürr habe ihn gebeten, den Kühlschrank für ein paar Tage einzulagern. Dürr bestätigte das in der Folge im Zeugenstand, es sei ein Freundschaftsdienst des Angeklagten gewesen, der über die Hintergründe nicht informiert gewesen sei. Wurm sagte zum Verbleib des Kühlschranks aus, dass er nach einer Hausdurchsuchung mit dem deutschen Arzt Kontakt hatte. Nach Rückfrage habe dieser gemeint, dass der Kühlschrank abgeholt werde.

Der angeklagte Ex-Langläufer Harald Wurm mit seinem Anwalt
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Das Verfahren am Freitag fand im Zeichen der CoV-Sicherheitsauflagen am Innsbrucker Landesgericht statt

Wurm hatte laut Dürr mit Kühlschrank nichts zu tun

Der als Zeuge geladene ehemalige Skilangläufer Dürr bestätigte am Freitag am Landesgericht Innsbruck die von seinem ehemaligen Teamkollegen Harald Wurm getätigten Aussagen zu dem Spezialkühlschrank. „Ich habe den Kühlschrank abgeholt und habe Harald gebeten, ob ich ihn bei ihm abstellen kann, weil bei mir kein Platz war“, sagte Dürr. Wurm habe damals schon Bedenken gehabt, weil es sich eben um einen Kühlschrank handelte, der auch für Dopingpraktiken verwendet werden kann.

„Er hat mir den Freundschaftsdienst aber trotzdem erwiesen“, so Dürr. Ansonsten habe der Angeklagte aber nichts mit dem Kühlschrank zu tun gehabt. „Er hatte weder mit der Anschaffung noch mit der Bezahlung noch mit sonst etwas zu tun“, betonte Dürr. Treffen zwischen ihm, Mark S. und Wurm zum Zwecke des Dopings habe es aber sehr wohl gegeben, erklärte Dürr. Auch gemeinsame Blutabnahmen habe es gegeben. Den Kontakt zu Mark S. hatte Wurm von Dürr, gab dieser vor Gericht an. Alles andere habe Wurm dann selbst mit Mark S. ausgemacht. Weil der Mediziner im Zuge des Prozesses gegen Wurm noch via Videokonferenz befragt werden soll, wurde das Verfahren am Freitag vertagt.

Bereits 2016 auf Anklagebank

Gegen Wurm war bereits im Jahr 2015 eine mehrjährige Sperre wegen Dopings ausgesprochen worden. Im Jahr darauf hatte er sich deshalb bereits vor Gericht verantworten müssen. Das damalige Strafverfahren endete in einer Diversion und wurde nach Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Wurms Verwicklung in die Lieferung des Kühlschranks war damals laut Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt.

Auch estnische Langläufer angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat im Zuge von Dopingermittlungen bei der „Operation Aderlass“ inzwischen auch zwei Skilangläufer und einen Betreuer aus Estland wegen des Verdachts des Sportbetrugs angeklagt. Den Sportlern wird Eigenblutdoping und die Einnahme verbotener Substanzen seit der Wintersaison 2016/2017 zur Last gelegt. Außerdem sollen sie durch die Dopingvergehen zu Unrecht Sponsorengelder in Höhe von jeweils 15.000 Euro kassiert haben.

Einer der Esten soll sein Zimmer bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld 2019 einem anderen Sportler für Blutdoping zur Verfügung gestellt haben. Ein Prozesstermin rund um die Anklagen gegen die Esten ist für den 8. Oktober festgesetzt. Die anderen beiden Verfahren sind noch nicht terminiert. Der Internationale Skiverband (FIS) hatte die beiden Langläufer aus Estland wegen Dopings bereits zu Vierjahressperren verurteilt.