Die Exekutive befinde sich aber in laufenden Gesprächen mit der Behörde. Zudem betonte der Sprecher, dass man die Menschen bei Fehlverhalten vor allem auf die Einhaltung der Coronavirus-Regeln hinweise und sie ermahne. Zu Anzeigen bzw. Organmandaten komme es vor allem bei wiederholtem Zuwiderhandeln.
Strafen bis zu 3.600 Euro möglich
Der bei Organstrafverfügungen fällige Betrag ist in einer im April ergangenen Verordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt. Für das Nichttragen des Mund-Nasen-Schutzes werden demzufolge 25 Euro fällig, für andere Vergehen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz (etwa bezüglich Betretungsverboten) 50 Euro. Kommt es zu einer Anzeige, kann die Strafe bis zu 3.600 Euro betragen (für Betriebsstätteninhaber sogar 30.000 Euro).
Verwaltungsübertretungen nach dem Epidemiegesetz, hier fallen etwa Abstandsregeln darunter, kosten laut Verordnung als Organstrafverfügung generell 50 Euro. Bei Anzeigen können es bis zu 1.450 Euro sein, bei Vergehen etwa gegen Meldepflichten 2.180 Euro.