An bestimmten berufsbildenden Schulen ist im Lehrplan festgelegt, dass die Schülerinnen und Schüler für die Dauer einiger Wochen ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Damit soll der theoretische Unterricht durch praktische berufliche Erfahrungen ergänzt werden.
Ob man für ein Praktikum einen Lohn bekommt, hängt nach AK-Angaben vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Im Tourismus, Handel und Metallbereich sei eine Entlohnung in Höhe der jeweiligen Lehrlingsentschädigung vorgesehen. Gibt es keine kollektivvertragliche Regelung, sollte man über die Entlohnung vor dem Antritt des Praktikums verhandeln, empfiehlt die AK. Neben der Entlohnung sind die Fragen nach der Arbeitszeit und ob man sozialversichert ist, zu klären. Das ist im Falle eines Arbeitsunfalls relevant.
Pflichtpraktikum kann nachgeholt werden
Herausfordernd ist die Situation heuer für Schüler, die ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Sollten sie keines oder eine Absage bekommen, gäbe es auch die Möglichkeit dieses nachzuholen, sagen die Experten der AK.