Seit bereits 3. Juni müssen in den Schulen bereits keine Schutzmasken mehr getragen werden. Ab Montag gilt diese Erleichterung auch in den heimischen Geschäften, den meisten geschlossenen Gebäuden und auch etwa in den WC- und Eingangsbereichen von Hallenbädern – mehr dazu in Weitere Erleichterungen ab 15. Juni. Eine Schutzmaske ist dort eine freiwillige Option.
Mund-Nasen-Schutz: Ausnahmen bleiben
Ganz wird der Mund-Nasen-Schutz aber nicht verschwinden: Er gilt weiterhin verpflichtend im öffentlichen Verkehr, in Apotheken und Krankenhäusern, sowie bei Dienstleistungen, wo sich Menschen nahe kommen, etwa beim Friseur.
Allerdings sei die Maske nur dann aufzusetzen, wenn der Mindestabstand zwischen Kundschaft und Friseuren unterschritten werde – beispielsweise beim Haareschneiden oder -waschen, so Innungsmeister Clemens Happ. Beim Betreten des Salons, beim Warten oder während der Einwirkzeit von Produkten könne die Maske abgenommen werden. Das biete in der warmen Zeit zumindest eine kleine Erleichterung, erklärte der Friseur.
Am 30. Juni laufe die Verordnung aus – er hoffe darauf, dass die Maskenpflicht ab 1. Juli für alle Berufssparten falle, so Happ.
Gastlokale dürfen länger aufsperren
Ab Montag dürfen Lokale außerdem Gäste zwei Stunden länger als bisher bewirten – die Sperrstunde wird von 23.00 Uhr auf 1.00 Uhr verlegt. Das gelte auch für gastronomische Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben, heißt es. Dieser Schritt sei enorm wichtig, freute sich der Hotellerie-Sprecher in der Wirtschaftskammer, Mario Gerber: „Viele Familien möchten am Wochenende Essen gehen und danach noch etwas trinken“, so Gerber. Jetzt sei es endlich möglich, das Gastro-Angebot etwas länger zu genießen.
Gastro-Mitarbeiter nur mit Maske
An Tischen dürfen seit Montag auch erstmals wieder mehr als vier Erwachsene plus Kinder sitzen. Gruppenreservierungen werden somit möglich. Im Gegensatz zu den Gästen müssen Gastro-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter Mund und Nase aber auch weiterhin bedecken. Auch wenn die Arbeit und auch die vermittelte Gastfreundschaft dadurch erschwert seien, müsse man die nächste Zeit durchhalten, so Gerber.
VVT: Wieder Ticketkauf bei Fahrern möglich
Auch in den Tiroler Öffis müssen Mund und Nase weiterhin bedeckt bleiben. Da in Bussen viele Menschen zusammenkommen und es oft schwer sei, den Sicherheitsabstand einzuhalten, sei das auch gut so, zeigte sich der Leiter des VVT Kundencenters, Michael Gruber, verständnisvoll.
Allerdings sei seit 22. Mai wieder ein Ticketkauf bei den Fahrerinnen und Fahrern der VVT-Busse möglich. Passagierinnen und Passagieren würde trotzdem geraten, nach Möglichkeit nicht den vordersten Einstieg zu benützen und ihre Fahrscheine im Vorverkauf zu besorgen.
IVB: Erleichterungen ab 1. Juli geplant
Auch IVB-Geschäftsführer Martin Baltes zeigte für die weiterhin geltende Maskenpflicht in den Öffis Verständnis. Dies klappe bis jetzt ganz gut und sei wohl auch noch eine Weile durchzuhalten, so Baltes. Den früher möglichen Ticketkauf bei den Busfahrerinnen und -fahrern werde die IVB allerdings auch nach der Krise nicht wieder einführen. Tickets seien auch in Zukunft nur mehr im Vorverkauf erhältlich – entweder online, mit dem Handy, über Vorverkaufsstellen oder an Ticket- oder Parkautomaten.
Die IVB planen ab 1. Juli weitere Erleichterungen. So soll etwa wieder ein Einsteigen bei der Vordertür möglich sein. Auch die ersten Sitzreihen werden wieder freigegeben.