Matratzenlager in einer Schutzhütte
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Tourismus

ÖAV gegen Abstandsregel in Schutzhütten

Ab dem 29. Mai kann man in Schutzhütten wieder übernachten. Dass in Matratzenlagern ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gilt, bezeichnete der Österreichische Alpenverein (ÖAV) als einen schweren Schlag. Man könne so nur jede vierte Matratze belegen.

Dass in Matratzenlagern ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gelten soll, sei überraschend gekommen, meinte Peter Kapelari, Leiter der Abteilung Hütten beim Alpenverein: „Das trifft uns hart".

Peter Kapelari vor umgestürzten Baum
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Peter Kapelari

Beim Alpenverein sei man bis zuletzt davon ausgegangen, dass in Schutzhütten analog zur Gastronomie ein Sicherheitsabstand von einem Meter vorgeschrieben werden wird, um die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu minimieren.

Der Entwurf zu einer Covid-19-Lockerungsverordnung sieht nun jedoch vor, dass die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen nur zulässig ist, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird oder das Infektionsrisiko durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung minimiert werden kann.

Beim Schlafen mehr Abstand als beim Essen vorgeschrieben

Für Kapelari ist es nicht nachvollziehbar, dass Bergkameraden, die nach einer Tour in einer Hütte einkehren, beim Essen in der Gaststube einen Abstand von einem Meter zu Personen beachten müssen, die nicht derselben Gruppe angehören, während beim Nächtigen der doppelte Sicherheitsabstand gelten soll. „Das würde bedeuten, dass man nur jede vierte Matratze belegen kann“, stellte Kapelari im Gespräch mit der APA klar. Matratzen in Schutzhütten haben durchwegs eine Breite von 80 oder 90 Zentimetern.

Das hätte zur Folge, dass sich die Nächtigungskapazität in etlichen Hütten drastisch reduzieren und müde Wanderer und Bergsteiger an starken Besuchstagen abgewiesen werden müssten. Der Alpenverein hofft daher, dass der ins Auge gefasste Sicherheitsabstand in der endgültigen Verordnung auf zumindest zwei Matratzenbreiten reduziert wird. Damit wären für die anstehende Sommersaison zusätzliche Schlafplätze gewonnen. Ein entsprechendes Ersuchen habe man bereits den politisch maßgeblichen Stellen übermittelt, hieß es.