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Zeitungsfoto.at
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Wirtschaft

Förderung für Beratung in der Wirtschaft

Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag Förderungen für Wirtschaftstreibende beschlossen. Ein Teil der Kosten für Krisenberatung werden vom Land übernommen. Dafür steht eine Million Euro zur Verfügung. Zudem wurden Richtlinien für Bonuszahlungen für 24 Stunden-Pflegerinnen beschlossen.

Die Wirtschaftstreibenden in Tirol seien „zunehmend auf externe Beratungsleistungen angewiesen, um richtige Schritte zur Krisenbewältigung zu setzen“, so Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) in einer Aussendung nach der Regierungssitzung.

Steuerberater und Buchhalter sind auch Krisenberater

Maximal zwölf Beratungsstunden, die im Zusammenhang mit der Coronaviruskrise stehen, werden demnach zum jeweils gültigen Beratersatz anerkannt und zu 50 Prozent gefördert. Auch Steuerberater und Bilanzbuchhalter mit Standort in Tirol werden in die Beraterliste aufgenommen. Die Tiroler Beratungsförderung wird um den bis 31. Dezember 2020 befristeten Schwerpunkt „Coronavirus (Covid-19) bedingte betriebswirtschaftliche Beratung“ ergänzt. Rückwirkend können auch alle Beratungen gefördert werden, die im Zeitraum 11. März bis 30. April 2020 in Anspruch genommen wurden, erklärte Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP). Die Förderabwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer Tirol.

Bonus für Arbeitsverlängerung bei Pflegerinnen

Auch die Richtlinien für die finanzielle Unterstützung von 24-Stunden-Pflegerinnen wurde beschlossen. Wenn diese ihre Arbeit um vier Wochen verlängern, bekommen sie vom Bund eine einmalige Bonuszahlung in der Höhe von 500 Euro. Für die Finanzierung dieser Prämienzahlungen „stehen in Tirol rund 8,5 Millionen Euro des Bundestopfs für „außerordentliche Belastungen und Maßnahmen in der Langzeitpflege“ zur Verfügung“, lässt Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) wissen.

Die Förderung könne rückwirkend mit 16. März sowie längstens bis 31. Dezember 2020 beantragt werden. Spätestens drei Monate nachdem der außerordentliche zusätzliche Dienst erbrachte wurde, müsse der Förderungsantrag samt Nachweis des regulären und verlängerten Turnus – beispielsweise durch Honorarnote oder Betreuungs- bzw. Werkvertrag – eingereicht werden, heißt es.