„Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten bei der Abteilung Kultur mit einem eigenen Online-Antragsformular um ein Arbeitsstipendium für ein künstlerisches Vorhaben ansuchen. Ein solches Stipendium ist mit maximal 3.000 Euro dotiert und kann für die Dauer von höchstens drei Monaten gewährt werden", so Beate Palfrader am Freitag. Bewerbungen werden bis zum 15. Mai angenommen.
Antragsformular
Die Richtlinien und das Antragsformular finden Sie HIER.
Nachweis des Bedarfs
Antragsteller müssen ihren Geburtsort oder Lebensmittelpunkt in Tirol haben, hieß es, weiters müssen sie ein einschlägiges Studium bzw. eine entsprechende Berufsausbildung oder die kontinuierliche Arbeit im jeweiligen Fach nachweisen sowie ihr Projekt beschreiben. Auch für die Kosten von Ateliers werden Zuschüsse in Form von Atelierförderungen für die Dauer von sechs Monaten gewährt, wobei der monatliche Zuschuss 200 Euro, also insgesamt 1.200 Euro, beträgt. Die Atelierförderung kann erst ab dem 24. April online beantragt werden. Bildende Künstler müssen belegen, dass ein finanzieller Bedarf besteht.
Zudem werde das Kunstankaufsbudget auf 300.000 Euro erhöht, so Palfrader. Für Ankäufe durch die Kunstankaufskommission des Landes werde der 31. Mai 2020 als zusätzlicher Einreichtermin festgelegt.