Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) von Außen
VfGH/Achim Bieniek
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Gericht

Anwalt klagt wegen Covid-Verordnung

Mit dem Austausch des bisherigen Epidemiegesetzes gegen die neue Covid-Verordnung fallen viele Entschädigungsansprüche für Unternehmen und Angestellte weg. Dagegen zieht nun ein Imster Anwalt vor den Verfassungsgerichtshof.

Am 16.März 2020 schlossen die Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten tausende Hotellerie- und Gastronomiebetriebe aufgrund der Coronavirus-Krise. Dies geschah auf Grundlage des Österreichischen Epidemiegesetzes aus dem Jahr 1950. Nach diesem Gesetz muss der Staat den Arbeitnehmern und Arbeitgebern für die Dauer der Schließung den Verdienstentgang ersetzen.

Anwalt Christian Schöffthaler
ORF
Anwalt Christian Schöffthaler

Laut Kritikern dürften dann wohl im Bund die Rechenstifte geglüht haben. Jedenfalls hat der Gesetzgeber mit dem neuen Covid-19-Maßnahmen-Gesetz den Entschädigungsanspruch am 26. März ausgeschaltet. Rechtsanwalt Christian Schöffthaler aus Imst bezeichnet dies als verfassungswidrig: „Wir haben einen Fall von klassischer Anlassgesetzgebung und jetzt eben dieses Covid-Gesetz in Geltung, mit dem Unterschied, dass nach dem Epidemiegesetz für alle Betroffenen ein Anspruch auf Ersatz bestanden hätte. Dieser Anspruch liegt im Covid-Gesetz nicht mehr vor.“

"Epidemiegesetz ausgehebelt

Bei Wirtschaftstreuhänder Martin Frötscher aus Landeck haben sich bereits 150 Unternehmer gemeldet: „Das Epidemiegesetz wurde hinsichtlich der Rechtsansprüche ausgehebelt. Es gibt keinen Grund, warum man die Verordnung nach Epidemiegesetz aufheben sollte und sie durch ein Fördersystem ersetzt.“

Das Sozialministerium verweist auf Nachfrage in einer schriftlichen Stellungnahme auf die Fördertöpfe: „Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu bewältigen und Standort und Beschäftigung zu sichern, hat die Bundesregierung ein Paket im Ausmaß von mehr als 38 Milliarden Euro geschnürt, davon insgesamt 15 Milliarden Euro für den Corona-Hilfsfonds für besonders betroffene Branchen.“ Zudem sei das Epidemiegesetz veraltet und keine passende Grundlage mehr, heißt es aus dem Ministerium.

Antrag auf Entschädigung nach Epidemiegesetz

Tausende Unternehmer stellen jetzt trotzdem einen Antrag auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz, so auch Hotelier Luis Kröll aus Nauders: „Ich rate jedem Unternehmer, sich dem anzuschließen. Es gibt eine Frist von sechs Wochen. Verabsäumt man die, dann hat man keinen Anspruch.“

Auch die Wirtschaftskammern der vier Bundesländer raten dazu, Antrag auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz zu stellen. Formulare stehen zum Download bereit. Bei Ablehnung dürften Sammelklagen folgen. Alleine in Tirol sind laut Kammer rund 10.000 Betriebe betroffen.