Handy in Frauenhand
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Wissenschaft

Corona-App: Kritik von Verfassungsrechtlern

In den letzten Tagen stand immer wieder zur Diskussion, dass die bisher noch freiwillige Corona-Tracking-App verpflichtend werden könnte. Bedenken bezüglich einer verpflichtenden Tracking-App kommen nun von Verfassungsexperten der Universität Innsbruck.

Bereits jetzt gibt es eine derartige Tracking-App, zur Verfügung gestellt vom Roten Kreuz. Mit der „Stopp-Corona-App“ wolle man dazu beitragen, die Infektionskette der Corona-Infektionen schnellstmöglich zu unterbrechen, heißt es dort. Kernstück der App ist ein sogenanntes Kontakt-Tagebuch, in dem alle persönlichen Begegnungen anonymisiert gespeichert werden. Sobald bei einer Person Symptome einer CoV-Erkrankung auftreten, werden alle Kontakte benachrichtigt und gebeten, sich zu isolieren.

In den letzten Tagen sind von politischer Seite Forderungen laut geworden, diese App verpflichtend einzuführen und all jene ohne Smartphone mit einem Tracking-Schlüsselbund auszustatten.

Verpflichtende App berührt mehrere Grundrechte

Kommt die Tracking-App für alle verpflichtend, dann würde dies zahlreiche Grundrechte berühren, so die Verfassungsrechtler Anna Gamper und Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck, darunter das Grundrecht auf Datenschutz und das Grundrecht auf Privatleben. „Abhängig von der konkreten Ausgestaltung auch das Recht der Bewegungsfreiheit und vielleicht sogar das Recht auf Schutz der persönlichen Freiheit“, so Bußjäger. Die Problematik der Handy-App bestehe darin, dass sie aus Sicht der Verfassungsrechtsexperten einen unverhältnismäßigen Eingriff in diese Grundrechte bewirkt und daher eine Grundrechtsverletzung darstellt.

Sollte dies zudem zur Folge haben, dass all jene, die sich weigern, eine solche App zu installieren, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, dann sei dies ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit, so Gamper und Bußjäger.

Kritik an möglicher Unschärfe

Die Gefahr sei auch, dass Personen gewarnt werden, die gar nicht gewarnt werden müssten, weil sie etwa mit ausreichendem Abstand an der infizierten Person vorbeigegangen sind. „Noch viel mehr würde sich das Problem verschärfen, wenn sich dann Personen in Quarantäne begeben müssen, bei denen ausgeschlossen werden kann, dass sie sich überhaupt infiziert haben“, so Bußjäger. Alles in allem sei die App ein unscharfes Instrument, es stünden gelindere Mittel zur Verfügung, die ebenfalls zum Ziel führen. Bußjäger erwähnt diesbezüglich das Tragen von Gesichtsmasken, „das hier viel effizienter wirkt und keinen so schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt“.