Menschen auf Sessellift
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Coronavirus

Appell an Skifahrer in der Axamer Lizum

Das Land hat Donnerstagabend einen weiteren dringenden Aufruf gestartet: Wer zwischen 13. und 16. März in der Axamer Lizum war, soll auf seinen Gesundheitszustand achten und bei Symptomen die Gesundheitsberatung 1450 anrufen.

Am Mittwoch habe die Gesundheitsbehörde erfahren, dass sich drei ausländische Touristengruppen aus Schweden, den Niederlanden und Irland vom 13. bis 16. März 2020 in Götzens und Axams in diversen Hotels und Après-Ski-Lokalen aufgehalten haben und zumindest zwei der Urlauber nach der Rückkehr in ihre Heimat positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

„Da man von einer Inkubationszeit von 14 Tagen ausgeht, sollen alle Personen, die sich ab 13. März bis zur behördlichen Schließung des Skigebietes am 16. März im Raum Axams in den genannten Lokalitäten und im Skigebiet Axamer Lizum aufgehalten haben, auf ihren Gesundheitszustand achten und bei Symptomen umgehend die Gesundheitsberatung 1450 oder die Gesundheitsbehörden in ihren Heimatländern kontaktieren“, appellierte Bezirkshauptmann Michael Kirchmair.

Geht man von der Einschätzung der Gesundheitsbehörden aus, kann es vom letzten Kontakttag, also vom 16. März beginnend bis zum 30. März zu möglichen Corona-Ansteckungen kommen.

In Frage kommende Örtlichkeiten:

1. Gondel/Liftanlagen Axamer Lizum
2. Almbar (Axamer Lizum)
3. Dohlennest
4. Bärenhütte= Pleisenhütte
5. Sunnalm
6. Hoadl
7. Hotel Edelweiss, Götzens
8. ClubHotel
9. Tiroler Haus
10. öffentlicher Skibus in die Axamer Lizum
11. Golfstüberl Birgitz
12. Sportcafe Götzens
13. Intersport Axamer Lizum
14. Gasthaus Bini´s
15. Alparthotel, Götzens

Suche nach Kontaktpersonen

„Wir tun alles, um die Kontaktpersonen und Zusammenhänge bestmöglich aufzuklären. Wir treten auch mit allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung, die in touristischen Betrieben gearbeitet haben“, so Kirchmair.

Die Länder der drei betroffenen Touristengruppen werden laut Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber umgehend von der Landessanitätsdirektion informiert.

Für einheimische Tagesgäste gelte, wer sich an den genannten Orten aufgehalten hat, soll auf den Gesundheitszustand achten und sich im Krankheitsfall an die Hotline 1450 wenden.

Bezirkshauptmannschaft hat Hotline eingerichtet

Für medizinische Anfragen steht die Hotline der BH Innsbruck unter der Nummer 0512 53 44 51 95 von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Erinnerung an Meldepflicht

Die Gesundheitsbehörden weisen erneut darauf hin, dass Wirte verpflichtet seien, Erkrankungen am Coronavirus zu melden. Das Land Tirol weist ausdrücklich darauf hin, dass LokalbesitzerInnen bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz droht.