Kindergarten-Garderobe
Getty Images/Beau Lark
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Gesundheit

CoV: Erhebungen in Schulen, Kindergärten

Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schach zu halten, sind am Montag Erziehungsberechtigte aufgerufen worden, Angaben zu den Aufenthalten ihrer Kinder zu machen. Im Falle eines Aufenthalts in einer Risikoregion müssen Kinder wie auch Betreuungspersonen Zuhause bleiben.

„Personen, die sich in den vergangenen zwei Wochen in einer der Risikoregionen Italiens, in China, Hongkong, Singapur, Südkorea, Japan oder Iran aufgehalten haben, werden aufgefordert, die Schule insgesamt 14 Tage – beginnend mit dem letzten Tag des Aufenthalts in der betroffenen Region – nicht mehr zu besuchen“, erklärten Bildungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) und Tirols Bildungsdirektor Paul Gappmaier.

Telefonische Kontakte:

  • Kostenlose 24-Stunden-Hotline des Landes Tirol: 0800 808030
  • Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
  • Kostenlose 24-Stunden-Infoline der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit): 0800 555 621

Inkubationszeit abwarten

Sofern bis zum Ablauf dieser Frist keine Krankheitssymptome auftreten, könne die Schule, der Kindergarten oder die Kinderbetreuungseinrichtung wieder besucht bzw. der Dienst wieder angetreten werden, hieß es. Das Fernbleiben vom Unterricht, Arbeitsplatz oder der Kinderbetreuungseinrichtung gelte als gerechtfertigte Abwesenheit bzw. Krankenstand und bedürfe keiner weiteren Maßnahme vonseiten der Eltern bzw. des Personals, so die Bildungsdirektion.

Alle Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen wurden in Schreiben der Bildungsdirektion Tirol sowie der Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Fachbereich Elementarbildung, aufgefordert, umgehend Erhebungen durchzuführen.

Bei Krankheitssymptomen Zuhause bleiben

„Grundsätzlich ist außerdem hervorzuheben, dass Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen, jedenfalls nicht in die Schule, in den Kindergarten oder in die Kinderbetreuungseinrichtung geschickt werden sollen", betonte Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber: „Bei einem Verdacht, dass eine Erkrankung am Coronavirus vorliegen könnte, sind die Hausärzte bzw. telefonischen Gesundheitshotlines vorab telefonisch zu kontaktieren. Gemeinsam wird die weitere Vorgangsweise besprochen. Der direkte Weg in eine Ordination sowie die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist jedenfalls zu vermeiden, um gegebenenfalls nicht andere Menschen anzustecken.“

Kinder, deren Eltern mit einer Quarantänemaßnahme belegt sind, dürfen bis zum Auslaufen dieser Maßnahme die Schule, den Kindergarten oder die Kinderbetreuungseinrichtung ebenfalls nicht besuchen. Die Eltern müssen dies unverzüglich der Schule, dem Kindergarten oder der Kinderbetreuungseinrichtung mitteilen.