Das Oberlandesgericht in Innsbruck
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Gericht

Missbrauch: Lehrer muss in Haft

Ein ehemaliger Direktor und Lehrer an der Skihauptschule Neustift ist wegen Missbrauchs zu 30 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht gab einer Strafberufung gegen das erstinstanzliche Urteil teilweise statt.

Der im Frühjahr 2019 am Landesgericht Innsbruck verhandelte Fall, in dem ein ehemaliger Pädagoge der Skihauptschule Neustift eine Schülerin missbrauchte, beschäftigte am Mittwoch das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck. Der Strafberufung gegen das erstinstanzliche Urteil wurde teilweise stattgegeben. Der heute 60-Jährige wurde laut Medienberichten zu 30 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Zehn Monate davon muss der vormalige Lehrer, Trainer und Direktor der Schule unbedingt in Haft, bestätigte das OLG das Urteil des Schöffensenats vom Vorjahr. Es ist somit rechtskräftig. Allerdings wird der Amtsverlust nun bedingt auf drei Jahre nachgesehen, hieß es. Ein Lehramt würde für den Mann ohnehin nicht mehr infrage kommen, damit ersparte ihm das Gericht den nachfolgenden Pensionsverlust.

5.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer

Außerdem wurden dem Opfer auch vom OLG 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die genaue Begründung des Urteils stand noch aus und ergeht in den kommenden Wochen schriftlich. Die Verteidigung kündigte bereits an, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen.

Der 60-Jährige wurde wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen (heute „sexueller Missbrauch von Unmündigen“, Anm.) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen. Er hatte von 1996 bis 1998 in der Skihauptschule eine damals elf- bis 13-jährige Schülerin bei Massagen intensiv im Brust- und Genitalbereich berührt. Der ehemalige Pädagoge hatte die Tat vor Gericht heftig bestritten.

Schwere psychische Folgeerscheinungen

Die ehemalige Schülerin leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an einer schwergradigen psychischen Erkrankung. Die Angaben des Opfers wirkten für die Psychiaterin „erlebnisbasiert und sehr glaubhaft“, hieß es im Vorjahr vor Gericht. Weil die Frau immer noch mit den Folgen der Übergriffe kämpfen muss, erachtete die Staatsanwaltschaft die Taten auch nicht als verjährt. Die Betroffene hatte sich nach Angaben ihrer Mutter erst nach der von Nicola Werdenigg ausgelösten Debatte über Missbrauch im Sport getraut, eine Anzeige zu erstatten.