Ein Beamter mit einem Polizei-Anhaltezeichen mit der Aufschrift „Halt – Polizei“
APA/BARBARA GINDL
APA/BARBARA GINDL
Verkehr

65 Lkw-Lenkern die Weiterfahrt untersagt

Seit Anfang Jänner gilt auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn ein vorgezogenes Wochenend-Fahrverbot für Schwerfahrzeuge. Bei Kontrollen am Samstag hielt die Polizei 65 Lkw-Lenker an und untersagte ihnen die Weiterfahrt durch Tirol. Sie mussten nach Italien bzw. Deutschland zurückfahren.

Von 4. Jänner bis 14. März gilt auf der Inntalautobahn A 12 und der Brennerautobahn A13 ein vorgezogenes Wochenend-Fahrverbot für Schwerfahrzeuge für den Deutschland- bzw. Italientransit. Davon ausgenommen sind Lkws, deren Ziel in Österreich liegt. Die Fahrverbote gelten zusätzlich zu 20 bereits festgelegten Blockabfertigungstagen im ersten Halbjahr 2020.

Das Fahrverbot gilt an elf Samstagen jeweils von 7.00 bis 15.00 Uhr – mehr dazu in Lkw-Winterfahrverbotskalender tritt in Kraft. Ab 15.00 Uhr greift anschließend das reguläre Wochenendfahrverbot. Es soll helfen, dass es an diesen Tagen weniger Stau im intensiven Reiseverkehr gibt.

Lenker mussten wieder Deutschland bzw. Italien fahren

Bereits im Jänner stellte die Polizei 169 Missachtungen des Fahrverbots fest. Auch am 1. Februar setzte die Polizei ihre Kontrollen fort und beanstandete 65 Lenker von Schwerfahrzeuge wegen Missachtung des Fahrverbots.

Im Bereich der Kontrollstelle Brenner wurden 31 Lkws angehalten, die Lenker mussten 300 Euro an Sicherheitsleistung hinterlegen und wurden nach Italien zurückgewiesen. An der Kontrollstelle in Kundl wurde 34 Lenkern die Weiterfahrt untersagt, auch sie mussten 300 Euro Sicherheitsleistung hinterlegen.