Die Nahversorger-Prämie steigt von bisher 10.000 auf 20.000 Euro. Auch die Förderung für Investitionen soll erhöht und damit die Eröffnung neuer Nahversorger erleichtert werden. Die maximale Förder-Bemessungsgrundlage wird von derzeit 100.0000 auf 200.000 Euro angehoben, der maximal mögliche Zuschuss von 30.000 auf 60.000 Euro verdoppelt.
„Kleine Nahversorger gehören zur Seele einer Gemeinde und sind ganz wichtig für das Dorfleben. Sie sind soziale Treffpunkte, halten Arbeitsplätze in der Region und stärken die regionale Kreislaufwirtschaft durch Produktkooperationen mit lokalen Produzenten wie Bäckern oder Bauern. Deshalb ist es mir ein Anliegen, dass wir hier die Unterstützung seitens des Landes weiter ausbauen“, meint Wirtschafts-Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP).
Wirtschaftskammer erfreut über zusätzliche Gelder
Positive Reaktionen kommen auch von der Wirtschaftskammer: „Es freut uns, dass damit einer langjährigen Forderung des Landesgremiums des Lebensmittelhandels in der Tiroler Wirtschaftskammer nachgekommen wird", so der Obmann des Tiroler Lebensmittelhandels Stefan Mair. „Gerade in Tirol mit seinen vielen Seitentälern leistet der Lebensmittelhandel durch die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfes einen wichtigen gesellschafts- und sozialpolitischen Beitrag. Deshalb kämpfen wir dafür, dass diesem sehr positiven politischen Signal weitere folgen", führt der Obmann weiter aus.
Geht es nach Mair, müssen die Unterstützungsmaßnahmen noch weiter ausgebaut werden, sollen Neugründungen oder Betriebsübergaben auf Dauer rentabel werden.
Keine Vorteile ohne Verpflichtungen
In den Jahren 2018 und 2019 flossen tirolweit rund 705.000 Euro an Landeszuschüssen an die Nahversorger. 22 Betriebe bekamen zuletzt die Prämie, 36 wiederum bezogen die Investitionsförderung. Ganz ohne Verpflichtungen erhält man die Förderung aber nicht. So verpflichtet sich ein Lebensmittelgeschäft, den Betrieb zumindest fünf Jahre lang aufrechtzuerhalten, möchte es die Prämie beziehen.