Schild vor dem Landesgericht und der Staatsanwaltschaft Innsbruck
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Gericht

Brutaler Mord kommt vor Gericht

Ein Mann und eine Frau sollen im April 2019 einen Mann gequält, ermordet und anschließend misshandelt haben. Die Tat filmten sie mit dem Handy. Nun werden sie von der Staatsanwaltschaft Innsbruck angeklagt – ihnen droht lebenslange Haft.

Eine Bluttat in Innsbruck sorgte im April für Aufsehen: Ein 29-jähriger Pakistani wurde in der Nacht auf den 10. April des Vorjahres ermordet – seine rechte Hand war abgetrennt. Nun klagt die Staatsanwaltschaft Innsbruck einen 22-jährigen Inder und eine 21-jährige Italienerin mit indischen Wurzeln an. Ihnen wird der Mord samt anschließender Schändung der Leiche vorgeworfen.

Zur Tat sei es gekommen, weil die zweitangeklagte Italienerin vom Pakistani unsittlich berührt worden sein soll. Nachdem sie ihrem Freund – dem 22-jährigen Inder – davon erzählt hatte, dürfte dieser mit einem Gürtel auf den Pakistani eingeschlagen und ihn gewürgt haben.

Polizisten am Weg in ein Gebäude
Zeitungsfoto.at
Die Ermittler auf dem Weg zum Tatort in der Michael-Gaismair-Straße

Tat mit Handy gefilmt

Der Mann – ein Gastronom – soll dann seine Freundin aufgefordert haben, ein Messer aus der Küche zu holen. Damit trennte er dem Opfer die rechte Hand ab. Schließlich ermordete er ihn durch Stiche in den Hals. Die Frau zeichnete die Tat mit der Handykamera auf. Danach hätten die beiden Angeklagten die Leiche misshandelt und sich auch dabei gegenseitig gefilmt. Das bewog die Staatsanwaltschaft dazu, auch die 21-jährige Italienerin anzuklagen. Auch weil sie das rund 20 cm lange Küchenmesser geholt haben soll, habe sie zum Mord beigetragen.

Vorher eine Frau vergewaltigt

Dem Gastronomen wird zudem eine unmittelbar zuvor begangene Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll eine indische Freundin, die sich ebenfalls in der Wohnung im Innsbrucker Stadtteil Wilten befand, vergewaltigt haben. Sie habe sich mit Kratzen, Stoßen und Schlagen dagegen zu wehren versucht. Die Frau hat später über einen Bekannten in Dänemark die Polizei verständigt.

Polizisten am Weg in ein Gebäude
Zeitungsfoto.at
Ermittler auf dem Weg zum Tatort

Beide Angeklagten voll zurechnungsfähig

Ein psychiatrisches Gutachten zeigt laut Staatsanwaltschaft, dass die beiden Angeklagten zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig waren. Der Mann sei aber aufgrund einer Persönlichkeitsstörung gefährlich, weshalb zusätzlich zur Bestrafung die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt wurde. Den Angeklagten droht lebenslange Freiheitsstrafe. Gegen die Anklage kann binnen 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Gerichtstermin gibt es noch keinen.