Eine Bluttat in Innsbruck sorgte im April für Aufsehen: Ein 29-jähriger Pakistani wurde in der Nacht auf den 10. April des Vorjahres ermordet – seine rechte Hand war abgetrennt. Nun klagt die Staatsanwaltschaft Innsbruck einen 22-jährigen Inder und eine 21-jährige Italienerin mit indischen Wurzeln an. Ihnen wird der Mord samt anschließender Schändung der Leiche vorgeworfen.
Zur Tat sei es gekommen, weil die zweitangeklagte Italienerin vom Pakistani unsittlich berührt worden sein soll. Nachdem sie ihrem Freund – dem 22-jährigen Inder – davon erzählt hatte, dürfte dieser mit einem Gürtel auf den Pakistani eingeschlagen und ihn gewürgt haben.
Tat mit Handy gefilmt
Der Mann – ein Gastronom – soll dann seine Freundin aufgefordert haben, ein Messer aus der Küche zu holen. Damit trennte er dem Opfer die rechte Hand ab. Schließlich ermordete er ihn durch Stiche in den Hals. Die Frau zeichnete die Tat mit der Handykamera auf. Danach hätten die beiden Angeklagten die Leiche misshandelt und sich auch dabei gegenseitig gefilmt. Das bewog die Staatsanwaltschaft dazu, auch die 21-jährige Italienerin anzuklagen. Auch weil sie das rund 20 cm lange Küchenmesser geholt haben soll, habe sie zum Mord beigetragen.
Vorher eine Frau vergewaltigt
Dem Gastronomen wird zudem eine unmittelbar zuvor begangene Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll eine indische Freundin, die sich ebenfalls in der Wohnung im Innsbrucker Stadtteil Wilten befand, vergewaltigt haben. Sie habe sich mit Kratzen, Stoßen und Schlagen dagegen zu wehren versucht. Die Frau hat später über einen Bekannten in Dänemark die Polizei verständigt.
Beide Angeklagten voll zurechnungsfähig
Ein psychiatrisches Gutachten zeigt laut Staatsanwaltschaft, dass die beiden Angeklagten zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig waren. Der Mann sei aber aufgrund einer Persönlichkeitsstörung gefährlich, weshalb zusätzlich zur Bestrafung die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt wurde. Den Angeklagten droht lebenslange Freiheitsstrafe. Gegen die Anklage kann binnen 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Gerichtstermin gibt es noch keinen.