Der 41-jährige Lkw-Fahrer aus Rumänien soll die 20-jährige Austausch-Studentin Lucile aus Frankreich mit einer Eisenstange erschlagen haben, so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck von letztem Jahr. Bereits 2017 ist der Mann am Landesgericht Freiburg wegen eines ähnlichen Mordes an einer Joggerin im deutschen Endingen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Nachverhandlung steht noch aus
Fragen zur Verwahrung des Verurteilten müssen aber noch nachverhandelt werden, sagte Wolfgang Hilkert, der leitende Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe auf Nachfrage des ORF Tirol: „Die Frage der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Hier war die Revision des Angeklagten erfolgreich. Die Sache wurde vom Bundesgerichtshof in diesem Umfang an das Landgericht Freiburg zurückverwiesen.“ Diese Verhandlung werde höchstwahrscheinlich im Frühjahr erfolgen. Einen exakten Termin gibt es noch keinen.
Auslieferung nach Innsbruck sobald als möglich
Der Angeklagte soll anschließend auch an das Gericht in Innsbruck ausgeliefert werden, um ihm auch hier den Prozess zu machen – das sei laut der deutschen Generalstaatsanwaltschaft bewilligt. „Die Auslieferung nach Österreich zur Durchführung der Hauptverhandlung in Innsbruck kann nicht erst erfolgen, wenn die Strafe in Deutschland vollständig verbüßt ist“, bekräftigte Hilkert.
Der Zeitpunkt dieser vorübergehenden Auslieferung stehe allerdings noch nicht fest. Hierzu fänden derzeit Abstimmungen statt. Es sei möglich, den Prozess in Tirol vor der noch ausstehenden Verhandlung in Freiburg anzusetzen, das sei aber wenig realistisch. Wahrscheinlicher ist es, den Angeklagten erst auszuliefern, sobald das Urteil in Deutschland insgesamt rechtskräftig ist. Wahrscheinlich wird das im Laufe des nächsten Jahres der Fall sein.
„Die Auslieferung wird jedoch nur vorübergehend sein“, betonte der Oberstaatsanwalt. Das bedeute, dass der in Deutschland Verurteilte nach Abschluss des Strafverfahrens in Österreich wieder nach Deutschland zurückgeführt werde, um die deutsche Strafe auch dort zu verbüßen. Der Prozess in Innsbruck sollte innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein, so die Justiz.