Ein Schlüssel liegt auf einem Mietvertrag
ORF.at/Dominique Hammer
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Wirtschaft

Land will Wohnungsvergabe neu regeln

Wer eine geförderte Wohnung bekommt, das konnten bisher Gemeinden oder Bauträger wie die Neue Heimat Tirol selbst entscheiden. Das Land Tirol will jetzt eine neue Richtlinie mit Punktesystem einführen. Sie soll am Dienstag beschlossen werden.

Bis 2023 sollen 12.000 geförderte Wohnungen in Tirol errichtet werden. Wie diese vergeben werden, soll sich ändern, dafür haben sich die Grünen in der Landesregierung eingesetzt.

Regelung soll „Vergabe-Willkür“ stoppen

In der Vergangenheit habe es bei der Wohnungsvergabe oft Probleme gegeben, erklärte am Montag der Grüne Landtagsabgeordnete Michael Mingler: „Die Wohnungsvergabe ist in den Gemeinden relativ oft intransparent erfolgt, sodass man nicht genau wusste, wer warum eine Wohnung bekam.“ Das habe zu einem schalen Beigeschmack von Willkühr geführt, sagte Mingler. Menschen hätten sich oft übergangen gefühlt.

Deshalb soll die Vergabe künftig nicht mehr über den Gemeindevorstand laufen, sondern über den Gemeinderat. Dabei helfen soll ein Punktesystem, auf das sich ÖVP und Grüne geeinigt haben. Immerhin gehe es um geförderte Wohnungen, die mit Mitteln des Landes gebaut würden – da sei es legitim, dass das Land Vorgaben mache, so die Landesrätin für Wohnungsförderung, Beate Palfrader (ÖVP). Ziel sei eine einheitliche, transparente Vorgangsweise in allen Gemeinden.

Die Vergabekriterien für geförderte Wohnungen
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Wohnungssuchende werden nach zahlreichen Kriterien bewertet und erhalten dafür Punkte

Umstände bestimmen Wohnungschancen

Wohnungssuchende sollen künftig nach diesem Punktesystem bewertet und eingestuft werden. Vorbild dafür war das Vergabesystem in Innsbruck – der oder die mit den meisten Punkten bekommt die Wohnung.

Jedes Kind im Haushalt bringt Punkte, insgesamt sind hier bis zu 15 Punkte möglich. Auch der Zustand der bisherigen Wohnung spielt eine Rolle: Wenn sie zum Beispiel zu klein ist, kein Bad hat oder von Schimmel betroffen ist, wird das berücksichtigt. Auch Krankheit, Behinderung oder Alter können das Leben erschweren, und werden daher in das Punktesystem eingerechnet.

Drohender Verlust der Wohnung, etwa wegen einer Scheidung oder Trennung, wird ebenfalls berücksichtigt. Auch ein niedriges Haushaltseinkommen kommt Wohnungssuchenden zugute. Punkte bringt es auch, wenn der Hauptwohnsitz schon länger in der Gemeinde liegt, oder die wohnungssuchende Person in einer Firma im Ort beschäftigt ist.

Senioren halten Hände
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Senioren mit einer nicht altersgerechten Wohnung sollen in Zukunft leichter eine geförderte Wohnung bekommen

Nur Richtlinie, kein Gesetz

Die Bandbreite bei den Punkten soll den Gemeinden auch einen gewissen Spielraum ermöglichen. Der bevorstehende Beschluss einer neuen Wohnungsvergabe sei außerdem kein Gesetz, sondern eben eine Richtlinie, nach der man sich orientieren könne, zeigte sich am Montag der Obmann des Gemeindeverbandes, Ernst Schöpf, überzeugt: „Wir haben 278 Gemeinden in Tirol. Da wird es sicher Einzelfälle geben, in denen von dieser Richtlinie abgewichen werden muss – und man kann ja auch abweichen.“

Insofern, so Schöpf, sei die neue Regelung in Ordnung. Er glaubt, dass die Gemeinden weiterhin autonom handeln könne. Das Land will die Vergabe künftig aber stichprobenartig kontrollieren. In der Regierungssitzung am Dienstag soll die neue Richtlinie beschlossen werden. Sie soll dann bereits am 1. Jänner 2020 in Kraft treten, und von den Gemeinden möglichst bald umgesetzt werden.