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Wirtschaft

Kein Rücktrittsrecht bei Messekauf

Im Herbst haben Messen und Märkte Hochsaison. Viele nutzen das, um vor Ort mit günstigen Messerabatten einzukaufen. Doch durch das fehlende Rücktrittsrecht bei Messekäufen kann es Probleme geben, wie das ORF Magazin „Konkret“ an einem Fall aufzeigt.

Eine Frau kaufte auf der Seniorenmesse in Innsbruck einen Lattenrost. Auf der Messe versicherte ihr der Händler, dass der Lattenrost auf ihr Bett passen würde. Zuhause kam dann die Ernüchterung, denn der Lattenrost passte doch nicht.

Rechnung von Lattenrost
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400 Euro kostete der Lattenrost, der dann doch nicht passte

Messekauf verlangt genaue Prüfung

Eine weitere Überraschung für die Frau war, dass es kein Rücktrittsrecht gibt, wie Andreas Oberlechner von der Tiroler Arbeiterkammer erklärt. Bei Messen oder Marktständen müsse man derzeit davon ausgehen, dass es kein Rücktrittsrecht gibt. „Das heißt, wenn ich auf einer Messe einen Vertag abschließe, muss ich vorsichtig sein. Ich muss natürlich die Vertragsbedingungen und Konditionen genau prüfen, da eben grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht,“ so Oberlechner.

Beweisproblem bei mündlichen Verträgen

Werden jedoch im Beratungsgespräch falsche Zugeständnisse gemacht, dann würde das natürlich anders aussehen. Die Käuferin sagt, sie habe dem Verkäufer eine Konstruktionszeichnung ihres Bettes vorgelegt und darauf die Zusage erhalten, „der passt, den können sie nehmen“. Der Experte von der Arbeiterkammer sagt dazu, wenn in einem Beratungsgespräch falsche Zugeständnisse gemacht werden, dann sehe das natürlich anders aus. Hier gebe es aus anderen rechtlichen Gründen die Möglichkeit den Vertrag aufzulösen, die Ware zurückzugeben und das Geld zurückzuverlangen, „aber bei mündlichen Vereinbarungen gibt es oft ein Beweisproblem“.