Seit 1. März 2019 setzt die Tiroler Polizei die zwei Drohnen ein, vor allem, wenn es um die Beweisaufnahme bei Unfällen oder an Tatorten geht. Laut Landespolizei wurden mit den Drohnen zuletzt Videoaufnahmen bei einem tödlichen Verkehrsunfall im Zillertal und bei einem Taktorunglück in Terfens gemacht.
Einsatz ist streng reglementiert
Die Drohnen bedienen dürfen nur Beamte, die dafür eigens ausgebildet wurden. Es gelten im Flugbetrieb auch klare Regeln und Datenschutzbestimmungen. Etwa darf eine Drohne nur bei Tageslicht eingesetzt werden und nur bis maximal 150 Meter Flughöhe. Über besiedeltem Gebiet darf die Drohne nur fliegen, wenn es polizeilich abgesperrt ist.
Sinnvoll sind Drohneneinsätze laut Polizei, weil sie eine kostengünstige Variante zu Hubschrauberflügen sein können. Drohnenaufnahmen werden bei Ermittlungen wie anderes Beweismaterial an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.