Dominik Baldauf
GEPA pictures/ Ch. Kelemen
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Gericht

Doping-Anklage gegen Baldauf steht

Im Zuge der Dopingermittlungen hat die Innsbrucker Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Langläufer Dominik Baldauf erhoben. Die Anklage wegen gewerbsmäßig schweren Sportbetrugs ist noch nicht rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Dem 27-jährigen Vorarlberger wird vorgeworfen, seit dem Jahr 2016 bis zur Nordischen WM in Seefeld Ende Februar 2019 Blutdoping praktiziert und Wachstumshormone genommen zu haben. Baldauf war im Zuge einer Doping-Razzia während der Weltmeisterschaft vorübergehend festgenommen worden. Betroffen war auch sein Mannschaftskollege Max Hauke. Beide hatten sich umfassend geständig gezeigt.

Betrug an Sponsoren und Veranstaltern

Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft begründete die Anklage damit, dass Baldauf sich gegenüber Geldgebern und Veranstaltern von Sportbewerben verpflichtet habe, sich an die Anti-Doping-Vorschriften zu halten. Durch seine Doping-Praktiken habe er die Geldgeber getäuscht. Der Schaden liege bei etwas über 50.000 Euro.

Die Anklageschrift gegen Baldauf war zunächst noch nicht rechtskräftig, sie kann vom Beschuldigten innerhalb von 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Prozesstermin stand deshalb nicht fest. Baldauf wird sich vor einem Schöffengericht in Innsbruck verantworten müssen. Auf gewerbsmäßig schweren Betrug steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.