Alte Frau in einem Pflegeheim
ORF.at/Christian Öser
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Wirtschaft

AK fordert lückenlose Arbeitszeit-Aufzeichnung

In vielen Krankenhäusern, Altenwohn- und Pflegeheimen werden die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten laut Arbeiterkammer nicht systematisch erfasst. Das soll sich jetzt ändern. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fordert die AK eine lückenlose elektronische Aufzeichnung.

Im Mai hatte der Europäische Gerichtshof in einem Fall gegen die Deutsche Bank entschieden, dass nicht nur die Mehrarbeit, sondern auch die gesamte Arbeitszeit lückenlos aufzuzeichnen sei. Zudem verpflichte das Europarecht die Mitgliedsstaaten, dafür zu sorgen, dass zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Dies sei nur möglich, wenn die Arbeitszeit mit einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System aufgezeichnet werde.

Entscheidung muss laut AK umgesetzt werden

Die Arbeiterkammer Tirol fordert, dass die Entscheidung des Gerichtshofs durch die Politik bzw. Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegebereich jetzt entsprechend umgesetzt wird. Dadurch würde sich die Position der Mitarbeiter verbessern und die Zahl an unbezahlten Überstunden sinken. Die Praxis zeige, dass Aufzeichnungen derzeit häufig verloren gehen, nicht berücksichtigt werden oder die Mitarbeiter gebeten werden, die Mehrleistung gar nicht oder erst ab 15 Minuten aufzuzeichnen, heißt es seitens der Arbeiterkammer.