Wartenkarte 2019 Muster
Land Tirol/Sax
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Politik

NR-Wahl19: Ausgabe der Wahlkarten

Am Montag hat die Übermittlung der Wahlkarten für die Nationalratswahl am 29. September begonnen. Außerdem können die Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorzugsstimmen im Internet abgerufen werden.

Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag verhindert sind, können ihre Stimme etwa bei „Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland“ vor der zuständigen Wahlbehörde via Wahlkarte abgeben, so das Land in einer Aussendung. Anspruch auf eine „fliegende“ Wahlbehörde haben Wahlberechtigte, die etwa bettlägrig sind oder in Haft, in solchen Fällen kommt die Wahlbehörde „ins Haus“.

Vom Ausland nur Briefwahl möglich

Mit der Wahlkarte kann die Stimme – außerhalb der Heimatgemeinde – sowohl vor einer Wahlbehörde im Wahllokal als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck, das Wahlkartenkuvert, ist in beiden Fällen der gleiche. Das bedeutet, dass sich Wähler, die im Besitz einer Wahlkarte sind, auch kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen. Zu beachten ist aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.

Wahlkarte 2019 Muster
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Die Wahlkarten werden seit Montag ausgegeben.

Beantragung bis 27. September

Beantragt werden kann die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich, also im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Schriftlich ist das bis Mittwoch, 25. September 2019, möglich. Wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist, dann ist dies bis Freitag, 27. September 2019, 12 Uhr, zulässig. Mündlich (persönlich) ist die Beantragung ebenso bis Freitag, 27. September 2019, 12 Uhr, möglich.

Stichtag für das Ausland: 23. September

Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde bis Montag, 23. September 2019, bei den Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder außerhalb der Schweiz bis zum Freitag, 20. September 2019, abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, also am Sonntag, 29. September 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.

Hotline des Innenministeriums

Bis 27. September 2019 ist im Bundesministerium für Inneres, jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie am Samstag, 28. September 2019, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr eine Wahl-Hotline unter der kostenlosen Telefonnummer 0 800 202 220 eingerichtet. Speziell geschulte Bedienstete stehen für Fragen rund um die Nationalratswahl zur Verfügung, etwa zur Ausstellung von Wahlkarten oder zur Vergabe von Vorzugsstimmen.

Ebenfalls können ab sofort die Vorzugsstimmen-Kandidatinnen und Kandidaten unter wahlen.tirol.gv.at abgerufen werden.