Fahrzeug der MÜG Innsbruck
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Gericht

MÜG-Mitarbeiter müssen zahlen

Am Landesgericht mussten sich am Donnerstag drei Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt Innsbruck verantworten. Ihnen wurde schwere Körperverletzung und Freiheitsentziehung vorgeworfen. Die Richterin legte eine Diversion fest.

Die drei Mitarbeiter der MÜG seien aufgetreten wie die Polizei, das sei weder Aufgabe noch Befugnis der MÜG, kritisierte die Staatsanwältin am Donnerstag scharf. Die Angeklagten mussten sich wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, schwerer Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung und Freiheitsentziehung vor Gericht verantworten.

Überwachungsvideo gab tiefere Einblicke

Im Oktober 2018 war bei einem Einsatz am Innsbrucker Bahnhof die Situation eskaliert. Vier MÜG-Mitarbeiter beobachteten, wie ein Lokalbesitzer und ein Nordafrikaner aus einem Lokal am Bahnhofsgelände stolperten. Das habe für sie nach einer Körperverletzung ausgesehen, worauf sie auf die Nordafrikaner zurannten, und sie am Boden fixierten. Daraufhin sei ein zweiter Nordafrikaner dazugekommen, es habe eine hitzige Diskussionen mit den städtischen Sicherheitskräften begonnen. Zwei der MÜG-Beamten hielten diesen Mann schließlich ebenfalls fest. Für sie sei die Situation damit erledigt gewesen, der Mann habe zwar noch geschimpft, aber sich nicht gewehrt, berichteten sie vor Gericht.

In einem Überwachungsvideo war zu sehen, wie ein dritter Mitarbeiter der MÜG mit Schwung auf die Gruppe zuging, und dem Festgehaltenenen einen Fußtritt vor die Brust versetzte. Er habe den Mann nicht verletzen wollen, er habe die Situation entschärfen wollen, sagte der Hauptangeklagte MÜG-Beamte vor der Richterin. Den Fußtritt habe er in 17 Jahren beim Militär gelernt, damit wollte er den Mann zu Boden bringen. Das Opfer habe sich aber nicht wehren können, argumentierte die Staatsanwältin und plädierte auf Körpververletzung.

Angeklagte: „Würden heute die Polizei rufen“

Alle drei zeigten sich vor Gericht reumütig, heute würden sie anders handeln und die Polizei rufen. Der Hauptangeklagte wurde wegen vollendeter leichter Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 960 Euro Strafe verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden anderen MÜG-Mitarbeiter haben mit den Handschellen das Anhalterecht überschritten, erklärte die Richterin. Sie legte eine Diversion fest, die beiden werden also nicht schuldig gesprochen, müssen aber eine Geldbuße von 900 Euro und 1.400 Euro bezahlen.